Abgelehnt!

Vor einigen Tagen hatte ich ermittelt, dass Wort-/Bildmarken etwa 18% der zurückgewiesenen Markenanmeldungen ausmachen.
Anhand einiger Beispiele aus dem Jahr 2011 werden hier die häufigsten Probleme bei der Eintragungsfähigkeit von Wort-/Bildmarken dargestellt. Häufigster Ablehnungsgrund ist die fehlende Unterscheidungskraft.

1. Unterscheidungskraft / Freihaltebedürftigkeit
Wenn der Wortbestandteil der Marke keine Unterscheidungskraft aufweist, hebt eine besondere Schriftart oder eine nur “werbeübliche” Grafik die Marke auch nicht über diese Eintragungshürde.


Aktenzeichen: 3020110565937
Nizzaklassn:e 03, 18, 20, 35

Marke Zurückgezogen – Zurückgenommen
„Anmeldung zurückgewiesen, Fehlende Unterscheidungskraft (§ 8 Abs. 2 Nr. 1), Beschreibende (freihaltungsbedürftige) Angabe (§ 8 Abs. 2 Nr. 2)”


Aktenzeichen: 3020110392447
Nizzaklasse 14

Zurückweisung durch Erstprüfer-1-Beschluss
Begründung: Fehlende Unterscheidungskraft (§ 8 Abs. 2 Nr. 1)


Aktenzeichen: 3020110183678
Nizzaklasse: 16, 25, 28, 38, 40, 42

Marke Zurückgezogen – Zurückgenommen
„Anmeldung zurückgewiesen, Fehlende Unterscheidungskraft (§ 8 Abs. 2 Nr. 1), Beschreibende (freihaltungsbedürftige) Angabe (§ 8 Abs. 2 Nr. 2)”

Ebenfalls problematisch ist die grafische Wiedergabe der zu schützenden Ware. In Verbindung mit nicht unterscheidungskräftigem Wortbestandteil führte eine solche Wiedergabe in die Zurückweisung.


Aktenzeichen: 3020110157863
Nizzaklasse: 31

Marke Zurückgezogen – Zurückgenommen
„Anmeldung zurückgewiesen, Fehlende Unterscheidungskraft (§ 8 Abs. 2 Nr. 1)”


Aktenzeichen: 3020110458405
Nizzaklasse: 30

Marke Zurückgezogen – Zurückgenommen
„Anmeldung zurückgewiesen, Fehlende Unterscheidungskraft (§ 8 Abs. 2 Nr. 1), Beschreibende (freihaltungsbedürftige) Angabe (§ 8 Abs. 2 Nr. 2)”

Quelle: DPMA

In weiteren Folgen werden demnächst die Zurückweisungsgründe Hoheitszeichen, täuschende Angaben und Verstoss gegen die öffentliche Ordnung behandelt.

MontagsMarken 20. KW

Die MontagsMarken sind bemerkenswerte Fundstücke, die an einem bestimmten Montag beim DPMA angemeldet wurden.
Zur MontagsMarke sind aber nur besondere Marken berufen, die lustig, skurril, prominent oder auch misslungen sind. Die Auswahl der Marken ist rein subjektiv.

Markenanmeldungen vom Montag, dem 16.05.2011. An diesem Tag wurden insgesamt 171 Markenanmeldungen beim Deutschen Patent- und Markenamt eingereicht.

302011028142

Nizzaklassen: 36, 37, 39

302011027316

Nizzaklassen: 30, 33, 35, 43

302011027248

Nizzaklasse: 33

302011027082

Nizzaklassen: 16, 25, 35
Rechtsstand Schutzunfähig – Zurückgewiesen

Quelle: DPMA

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