Da ist sie, die langersehnte GMAIL Marke.
EU Markenanmeldung
GMAIL
Nizzaklassen: 09, 38, 42, 45
Inhaber: Google Inc.,
Anmeldedatum: 04.05.2012
Quelle: HABM
markenrechtliches Sammelsurium
Da ist sie, die langersehnte GMAIL Marke.
EU Markenanmeldung
GMAIL
Nizzaklassen: 09, 38, 42, 45
Inhaber: Google Inc.,
Anmeldedatum: 04.05.2012
Quelle: HABM
Die aktuelle Ausgabe der Alicante News ist erschienen und auf der Webseite des Harmonisierungsamtes abrufbar.
Die nachfolgenden Marken wurden vom Deutschen Patent- und Markenamt nach Abschluss des Löschungsverfahrens vollständig aus dem Markenregister gelöscht
397 11 302
T-Sky
Nizzaklassen: 09, 16, 38, 42
Verfall (§ 49 MarkenG)
398 12 293
T-SkyNet
Nizzaklassen: 09, 16, 35, 38, 42
Verfall (§ 49 MarkenG)
303 04 281
ATSKY
Nizzaklassen: 09, 16, 38
Verfall (§ 49 MarkenG)
306 54 390
Nizzaklassen: 29, 30
Abs. Schutzhindernisse (§ 50 MarkenG)
30 2009 001 880
Nizzaklassen: 29, 30, 43
Abs. Schutzhindernisse (§ 50 MarkenG)
Quelle: DPMA
Quelle: INTA
301 43 324
Melissengeist vom Heiligen Grab
Nizzaklassen: 05, 33
und
301 55 171
Nizzaklassen: 05, 33
Markeninhaber beider Marken ist ein Stuhl – allerdings ein besonderer Stuhl, nämlich der Erzbischöfliche Stuhl Freiburg.
Quelle: DPMA
Medusa
Gemeinschaftsmarkenverordnung Art. 9 Abs. 1 Satz 2 Buchst. b; MarkenG § 14 Abs. 2 Nr. 2a) Der Umstand, dass ein zunächst nach § 2 UrhG geschütztes Kunstwerk gemeinfrei geworden ist, schließt eine markenmäßige Verwendung einer dem Kunstwerk entsprechenden oder ihm ähnlichen Gestaltung nicht aus.
b) Fasst der Durchschnittsverbraucher ein Bildmotiv nur als dekoratives Element auf, ergibt sich eine markenmäßige Verwendung dieses Motivs nicht daraus, dass ein kleiner Teil des angesprochenen Publikums das Bildmotiv als Marke erkennt und der fraglichen Abbildung deshalb einen Herkunftshin-weis entnimmt.
BGH, Urteil vom 24. November 2011 – I ZR 175/09 – OLG Frankfurt/Main
LG Frankfurt/Main
Quelle: BGH