als gutes Omen, aber vielleicht als Trostpflaster!
MontagsMarken 21. KW
Die MontagsMarken sind bemerkenswerte Fundstücke, die an einem bestimmten Montag beim DPMA angemeldet wurden.
Zur MontagsMarke sind aber nur besondere Marken berufen, die lustig, skurril, prominent oder auch misslungen sind. Die Auswahl der Marken ist rein subjektiv.
Markenanmeldungen vom Montag, dem 23.05.2011. An diesem Tag wurden insgesamt 210 Markenanmeldungen beim Deutschen Patent- und Markenamt eingereicht.
302011028627
Nizzaklassen: 14, 16, 21
302011028641
Nizzaklassen: 09, 35, 38, 42, 45
302011028625
Nizzaklassen: 14, 35, 36
302011028715
Nizzaklassen: 19, 42, 44
Quelle: DPMA
Sonntagslinks
Wir schenken dem FC Bayern unsere Marke
„Bestia Negra“, das klingt nicht nur gefährlich. Die „schwarze Bestie“ sorgt in Südeuropa auch für jede Menge Respekt. Denn als „Bestia Negra“ bezeichnen die Spanier gemeinhin den FC Bayern München. Regelmäßig vor Duellen mit Real Madrid macht die „Bestia Negra“ von sich reden – und stand dennoch bis vor kurzem ohne Markenschutz da. Nun nicht mehr. „Nachdem wir im Vorfeld des Halbfinals der Bayern gegen Real Madrid festgestellt hatten, dass für den in Spanien so gefürchteten Namen kein Markenschutz bestand, haben wir kurzentschlossen selbst die Marke angemeldet“, berichtet Stefan Fuhrken, Geschäftsführer der Markeninhaberin. „Und damit das Champions-League-Finale am 19. Mai für die Münchner unter einem guten Stern steht, schenken wir dem FC Bayern München unsere Marke ,Bestia Negra‘“, so Fuhrken weiter.
Ein Geschenk als gutes Omen. Denn den Markeninhabern ging es beim Markenschutz nicht um kurzfristigen Profit. Vielmehr sollte der notwendige Claim abgesteckt werden, um Anmeldungen Dritter zuvorzukommen. Deshalb habe man auch sofort nach Eintragung der Marke ins Markenregister den Kontakt zu den Verantwortlichen des FC Bayern gesucht.
„Jetzt zeigt sich, dass die schnelle Markenanmeldung richtig war“, erläutert Rechtsanwalt Karsten Prehm, der die Markenanmeldung beim Deutschen Patent- und Markenamt durchführte und betreut. „Bereits wenige Tage nach unserer Marke wurde schon die nächste ,Bestia Negra‘ Marke angemeldet.“ Doch im Markenrecht gelte das Prioritätsprinzip – wer zuerst kommt, mahlt zuerst. So könne laut Prehm der FC Bayern mit seiner neuen Marke solche Trittbrettfahrer in die Schranken weisen.
Nicht nur deshalb hat der FC Bayern das Geschenk dankend angenommen.Das Beispiel „Bestia Negra“ zeigt einmal mehr die stetig wachsende Bedeutung der gewerblichen Schutzrechte. Dort, wo Trittbrettfahrer eine Schutzrechtslücke wittert, lassen entsprechende Markenanmeldungen selten lange auf sich warten. Denn wer den Schutz seiner Rechte versäumt, kann am Ende als Verlierer dastehen.
Quelle: Pressemitteilung
Gummibärchen Nudeln? Bundespatentgericht lässt Wortmarke zu
Unter dem Aktenzeichen 25 W (pat) 531/11 hatte sich der 25. Senat des Bundespatentgerichts mit der Beschwerde gegen die Zurückweisung der Wortmarke “Gummibärchen” (30 2008 074 886.9) für diverse Waren der Klasse 30 zu befassen.
Der Senat hob die Zurückweisung des DPMA für folgende Waren auf:
Reis, Brot, Hefe, Backpulver, Salz, Senf, Essig, Soßen (Würzmittel), Gewürze, Kühleis, Cornflakes, Getreideflocken, Haferflocken, Ketchup (Soße), Müsli, Nudeln, Popcorn, Puffreis, Tortillas, Zwieback, Nüsse
Quelle: BPatG
Löschungen (19/2012)
Die nachfolgende Marke wurde vom Deutschen Patent- und Markenamt nach Abschluss des Löschungsverfahrens vollständig aus dem Markenregister gelöscht.
303 59 740
physiomobil
Nizzaklassen: 10, 44
Abs. Schutzhindernisse (§ 50 MarkenG)
Quelle: DPMA