BPatG: Gegenstandswert im Widerspruchsverfahren

29 W (pat) 115/11

Leitsatz:

Gegenstandswert im Widerspruchsverfahren 50.000 €

Der Senat setzt den Regelgegenstandswert im Widerspruchsverfahren entsprechend der Rechtsprechung des BGH (GRUR 2006, 704) auf 50.000 € fest.

Die Festsetzung unterschiedlicher Regelgegenstandswerte im Widerspruchsbeschwerdever-fahren vor dem BPatG und Rechtsbeschwerdeverfahren vor dem BGH ist nicht gerechtfertigt, da in den Verfahrensordnungen anderer deutscher Gerichtszweige eine Differenzierung nach Instanzen nicht vorgesehen ist.

Das Interesse der Beteiligten des Widerspruchsverfahrens an einem kostengünstigen Verfahren erfordert keine hinter dem wirtschaftlichen Wert der Marke zurückbleibende Gegenstandswertfestsetzung, da ihnen auch vor dem Bundespatentgericht die Verfahrenskostenhilfe zur Verfügung steht (BGH GRUR 2009 88, 90 – ATOZ).

Quelle: Bundespatentgericht

Löschungen nach Widerspruch (23/2012)

Die nachfolgenden Marken wurden vom Deutschen Patent- und Markenamt nach Abschluss des Widerspruchsverfahrens vollständig aus dem Markenregister gelöscht

30 2008 038 598
Phyto Omega
Nizzaklassen: 03, 05, 29

30 2009 007 854

Nizzaklasse: 44

30 2009 048 661

Nizzaklassen: 32, 33

30 2009 051 634
Moments
Nizzaklassen: 33

30 2009 059 586

Nizzaklassen: 16, 35, 41

30 2009 059 587

Nizzaklassen: 16, 35, 41

Quelle: DPMA

BPatG: soulhelp

33 W (pat) 122/09

Leitsätze:

soulhelp

1. Im Eintragungsverfahren sind die Voraussetzungen der ersichtlichen Bösgläubigkeit im Sinne des §§ 8 Abs. 2 Nr. 10, 37 Abs. 3 MarkenG durch das DPMA festzustellen, nicht durch den Anmelder zu widerlegen. Der generelle Benutzungswille des Anmelders wird widerleglich vermutet.

2. Dass eine Marke für ein außerordentlich weites Spektrum von Waren und Dienstleistungen angemeldet ist und der Anmelder keinen eigenen, eine Nutzung ermöglichenden Geschäftsbetrieb hat, reicht für sich genommen nicht aus, die Vermutung seines generellen Benutzungswillen zu widerlegen.

Quelle: Bundespatentgericht

Löschungen (23/2012)

Die nachfolgenden Marken wurden vom Deutschen Patent- und Markenamt nach Abschluss des Löschungsverfahrens vollständig aus dem Markenregister gelöscht.

304 49 222
Hurrican
Nizzaklassen: 07, 32
Verfall (§ 49 MarkenG)

307 81 970
STADTWALD KLINIK
Nizzaklassen: 10, 35, 40, 42, 44
Abs. Schutzhindernisse (§ 50 MarkenG)

30 2008 001 905
STADTWALD
Nizzaklassen: 10, 35, 40, 44
Abs. Schutzhindernisse (§ 50 MarkenG)

Quelle: DPMA

Cola vs. Pepsi – Entscheidung im Flaschenstreit

Die Form der Coca-Cola-Flasche kennt jedes Kind. Doch auch Pepsi verkauft seine Limonade in einer geschwungenen Glasflasche. Dem wollte Coca-Cola nun vor Gericht ein Ende setzen. Vergeblich.

[…] Entzündet hatte sich der Streit an der 2010 von Pepsi eingeführten “Carolina-Flasche”. Diese ähnele der Coca-Cola Flasche so sehr, dass das Unternehmen seine Markenrechte verletzt sah.

Quelle: WELT

Die Coca-Cola Flasche ist europaweit als 3d-Marke geschützt.

Registernummer: 2754067

Nizzaklassen: 05, 21, 30, 32, 33

Schuhbeck vs. Schuhbeck – Starkoch zieht Klage zurück

Am 11.06 titelte die Münchner AZ noch “Domain-Streit: “Alfons will mich über den Tisch ziehen“, aber nur 24 Stunden später stellt sich die Lage im Streit um die Domain schuhbeck.com ganz anders dar.

Soeben erreicht mich folgende Nachricht:
Die Klage „Schuhbeck gegen Schuhbeck“ wegen der Domain schuhbeck.com wurde zurückgenommen

Sebastian Schuhbeck wurde heute per Fax vom Landgericht München I darüber informiert, dass die Klage

“In Sachen
Schuhbeck A. ./. Schuhbeck S.
– 33 0 5543 / 11 – ”

zurückgenommen wurde.

Quelle: schuhbeck.cc

Und auch die AZ ist schon informiert.

Zum Hintergrund des Streits um die Domain.