Markenverband zur BGH-Entscheidung

Der Markenverband begrüßt die Entscheidung des BGH ausdrücklich. Zu Recht hat das Gericht diesem Versuch, Sprachmonopole für freihaltungsbedürftige Begriffe zu errichten, eine Absage erteilt. „Die Entscheidung trägt wesentlich zur Rechtssicherheit und zum Rechtsfrieden bei und gibt Unternehmen den notwendigen Freiraum, um unter Hinweis auf das in wenigen Wochen stattfindende Fußballfest in ihrer Werbung Bezug zu nehmen“, so Franz-Peter Falke, Präsident des Markenverbandes in einer ersten Bewertung.
Für die Marke „WM 2006“, deren teilweise Löschung der BGH ebenfalls endgültig bestätigt hat, muß das Bundespatentgericht nun noch prüfen, ob sich unter den verbliebenen angemeldeten Waren und Dienstleistungen solche befinden, bei denen der Verbraucher oder die sonstigen angesprochenen Verkehrskreise mit „WM 2006“ nicht die Fußballweltmeisterschaft verbinden. In diesen Fällen dürfte und müßte das Bundespatentgericht von einer Löschung der Marke absehen.

Der Markenverband geht aber davon aus, daß zumindest in der ganz überwiegenden Anzahl der Fälle diese Prüfung ebenfalls zu einer Löschung der Marke führen wird.

via Markenbusiness

Etwas andere Ansicht zur “WM 2006”

Die Münchner Rechtsanwaltskanzlei Nörr Stiefenhofer Lutz sieht in der gestrigen Entscheidung des Bundesgerichtshofes eine schwere Schlappe der FIFA. In einer Pressemitteilung äussert sich RA Jan Krekel.

“Für Unternehmen, die das Großereignis als Werbeplattform nutzen wollen, bedeutet das: Von heute an können sie ´Fußball-WM 2006´ auf ihre Produkte drucken oder zum Anpreisen von Dienstleistungen nutzen, ohne dass die Fifa sie gestützt auf deutsches Markenrecht daran hindern kann”, erklärt Jan Krekel von der Kanzlei Nörr Stiefenhofer Lutz in München.

Ganz frei ist der Weg für die Werbetreibenden allerdings nicht.
Denn die Fifa kann sich nach wie vor auf europäische Gemeinschaftsmarken berufen. Sie stehen gleichberechtigt neben deutschen Marken. “Allerdings werden die deutschen Gerichte die Haltung des BGH zu den Marken der Fifa wohl berücksichtigen und den Schutzbereich der Gemeinschaftsmarken entsprechend eng auslegen”, meint Krekel. Im Ergebnis sind die Werbetreibenden in Deutschland seit heute jedenfalls im Vorteil.

Gemeinschaftsmarke “WM 2006”

Die in München ansässige Anwaltskanzlei Lorenz, Seidler, Gossel weist per Pressemitteilung auf die unabhängig von der gestrigen BGH Entscheidung vollumfänglich rechtskräftige Europäische Gemeinschaftsmarke “WM 2006” hin.

Soweit der Bundesgerichtshof die Rechtsbeschwerde der FIFA zurückgewiesen hat, steht diese Entscheidung im Widerspruch zur Auffassung des für europäische Marken zuständigen Harmonisierungsamtes in Alicante. Die Marke “WM 2006” ist dort als sog. Gemeinschaftsmarke für die FIFA eingetragen und genießt deshalb auch in Deutschland Schutz. Die Kanzlei LORENZ – SEIDLER – GOSSEL hatte schon im Herbst letzten Jahres einen Antrag von Ferrero auf Löschung dieser Marke erfolgreich abgewendet.

Muster zum Angrillen

Zu Beginn der Grillsaison stellt sich die Frage, ob das betriebene Equipment noch den aktuellen Stand der Technik repräsentiert. Hilfreich ist dabei ein Blick ins Geschmacks- oder Gebrauchsmusterregister des DPMA:

40203573

grill

40304271

grill

DE 202005017679 U1

grill

Quelle: DPMA

Möglicherweise ist aber auch der Grill im lustigen Schweinchen-Outfit, der richtige für die Saison.

via Shapeblog

Produktpiraterie: Bericht des Finanzministeriums

Bericht des Bundesministeriums der Finanzen zur Produktpiraterie.

Produktpiraterie – eine wachsende Gefahr für die Volkswirtschaft

Monatsbericht des BMF – Februar 2006
Inhalt
1 Einleitung
2 Maßnahmen der Europäischen Union und der Weltzollorganisation
2.1 Der EU-Aktionsplan
2.2 Initiativen der Weltzollorganisation
3 Das Ausmaß des volkswirtschaftlichen Schadens
4 Die Rolle der deutschen Zollverwaltung bei der Bekämpfung der Produktpiraterie
4.1 Organisation der deutschen Zollverwaltung
4.2 Rechtsgrundlagen
5 Ausblick

Quelle: Bundesministerium der Finanzen.

Löschungen nach Widerspruch (16/2006)

Die nachfolgenden Marken sind nach Abschluss des Widerspruchverfahrens vollständig aus dem Markenregister des Deutschen Patent- und Markenamtes gelöscht worden. Die Löschung wurde vom DPMA in der 16. Kalenderwoche veröffentlicht.

398 05 184
ratio.de
Nizzaklassen: 09, 35, 38, 41, 42

399 19 927

Nizzaklasse: 38

399 54 362
TELOS – Team
Nizzaklassen: 16, 41, 42

399 71 817
Beepur
Nizzaklassen: 03, 05

302 31 330
BIBA
Nizzaklassen: 16, 35, 41

303 24 842

Nizzaklasse: 41

303 39 824
Visovit
Nizzaklassen: 05, 29, 30

303 42 832

Nizzaklassen: 05, 29, 30

303 66 322
Cervicur
Nizzaklasse: 10

304 08 831
John Sinclair
Nizzaklassen: 09, 16, 35, 41

304 11 302
bizzTainer
Nizzaklassen: 09, 38, 42

304 44 789
Der Nordmann
Nizzaklassen: 24, 25, 35

304 48 857
Ropirol
Nizzaklasse: 05

Quelle: DPMA