Gemeinschaftsmarke “WM 2006″


Die in München ansässige Anwaltskanzlei Lorenz, Seidler, Gossel weist per Pressemitteilung auf die unabhängig von der gestrigen BGH Entscheidung vollumfänglich rechtskräftige Europäische Gemeinschaftsmarke “WM 2006″ hin.

Soweit der Bundesgerichtshof die Rechtsbeschwerde der FIFA zurückgewiesen hat, steht diese Entscheidung im Widerspruch zur Auffassung des für europäische Marken zuständigen Harmonisierungsamtes in Alicante. Die Marke “WM 2006″ ist dort als sog. Gemeinschaftsmarke für die FIFA eingetragen und genießt deshalb auch in Deutschland Schutz. Die Kanzlei LORENZ – SEIDLER – GOSSEL hatte schon im Herbst letzten Jahres einen Antrag von Ferrero auf Löschung dieser Marke erfolgreich abgewendet.

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