Babyfon
Antwort: Marke der Vivanco Gruppe AG
Wortmarke Babyfon (Registernummer: 662749)
Anmeldedatum: 12.12.1953
Nizzaklasse: 09
Waren: Rundfunkgeräte, Lautsprecher, Sprechmaschinen, Kofferrundfunkgeräte
markenrechtliches Sammelsurium
Babyfon
Antwort: Marke der Vivanco Gruppe AG
Wortmarke Babyfon (Registernummer: 662749)
Anmeldedatum: 12.12.1953
Nizzaklasse: 09
Waren: Rundfunkgeräte, Lautsprecher, Sprechmaschinen, Kofferrundfunkgeräte
Der Geruch eines Parfüms steht nach einem Urteil des obersten Gerichts der Niederlande unter einem urheberrechtlichen Schutz. Ähnlich wie Markennamen oder Verpackungsformen dürfe der Geruch nicht ungenehmigt imitiert werden, entschied am 16.06.2006 der Hohe Rat, die höchste Rechtsinstanz des Landes.
Quelle: Beck-aktuell
Eine vergleichbare Entscheidung war zu Beginn diesen Jahres bereits in Frankreich ergangen.
Die nachfolgenden Marken sind vom Deutschen Patent- und Markenamt nach Abschluss des Löschungsverfahrens vollständig aus dem Markenregister gelöscht worden. Die Löschungen wurden in der 24. Kalenderwoche veröffentlicht.
2 085 774
Opera
Nizzaklasse: 25
Verfall (§ 49 MarkenG)
304 22 739
BEAR PRIDE
Nizzaklassen: 16, 41, 43
Abs. Schutzhindernisse (§ 50 MarkenG)
304 40 083
Multi-Hänger
Nizzaklasse: 21
Abs. Schutzhindernisse (§ 50 MarkenG)
304 54 411
Nizzaklassen: 35, 41, 42, 44
Abs. Schutzhindernisse (§ 50 MarkenG)
Quelle: DPMA
Je länger die Callboy-Posse dauert, dest so inspirierender wird es.
Ein nicht enden wollender Quell an echten Wortneuschöpfungen bereichert den Wortschatz und lässt das Herz von Markenentwicklern höher schlagen!
Dass aber Kleinodien wie verleubnung.de oder auch traffig.de von Registrierung bisher verschont blieben, ist schon verwunderlich.
Markenbusiness berichtet über den Kompromissvorschlag der Bundesregierung im Namensstreit um die Berliner Sparkassen.
In der Rechtssache T?153/03 musste das Europäische Gericht zur Klage der belgischen Inex SA gegen die Entscheidung der Beschwerdekammer des HABM in Bezug auf ein Widerspruchsverfahren zwischen der Inex SA und der Robert Wiseman & Sons Ltd urteilen.
Die Robert Wiseman & Sons Ltd hatte die nachfolgende Gemeinschaftsmarke für Waren in den Nizzaklassen 29, 32 und 39 angemeldet.
Gegen die Marke hatte die Inex SA auf Basis ihrer nachfolgend abgebildeten, prioritätsälteren Benelux-Marke Widerspruch erhoben.
Mit Entscheidung vom 29. November 2000 wies die Widerspruchsabteilung den Widerspruch mit der Begründung zurück, dass die in Rede stehenden Zeichen so unähnlich seien, dass keine Verwechslungsgefahr herbeigeführt werde.
Am 22. Januar 2001 legte die Klägerin gegen die Entscheidung der Widerspruchsabteilung nach den Artikeln 57 bis 62 der Verordnung Nr. 40/94 beim HABM Beschwerde ein.