Erst Frankreich, jetzt Niederlande: Urheberschutz für Parfüm
Der Geruch eines Parfüms steht nach einem Urteil des obersten Gerichts der Niederlande unter einem urheberrechtlichen Schutz. Ähnlich wie Markennamen oder Verpackungsformen dürfe der Geruch nicht ungenehmigt imitiert werden, entschied am 16.06.2006 der Hohe Rat, die höchste Rechtsinstanz des Landes.
Quelle: Beck-aktuell
Eine vergleichbare Entscheidung war zu Beginn diesen Jahres bereits in Frankreich ergangen.
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