WIPO: Telekom nur teilweise erfolgreich

Vor dem Schiedsgericht der WIPO wurde auf Antrag der Deutschen Telekom AG über die Domains t-biz.com, t-box.com, t-broadcast.com, t-city.com, t-health.com, t-home.com, t-jobs.com, t-network.com, t-portal.com, t-sales.com und t-show.com verhandelt. (Fall Nr.: D2006-0930 Deutsche Telekom AG v. Unitedeurope Consulting)

Die Telekom führte Markenrechte für die Kennzeichen T-BIZ, T-BOX, T-CITY, T-HOME, T-JOBS, T-NETWORK, T-HEALTH, T-PORTAL und T-SALES ins Feld. Weiterhin wurde auf die Rechte an der Gemeinschaftsmarke T und der Konstruktion T-(beschreibender Begriff) verwiesen.

Das Schiedsgericht ordnete die Übertragung derjenigen Domains an, die identisch mit prioritätsälteren Marken der Telekom sind. Domains, die zu einem Zeitpunkt registriert wurden als noch keine Markenrechte der Telekom an den identischen Bezeichnungen bestanden, verbleiben beim Domaininhaber.

Übertragen wurden die Domains t-biz.com, t-box.com, t-city.com, t-home.com, t-jobs.com und t-network.com.
Abgelehnt wurde die Übertragung für die Domains t-health.com, t-portal.com, t-sales.com, t-broadcast.com und t-show.com.

Senatorenschnaps

Die Drinks & Food Vertriebs GmbH aus Zahna hat die Wort-/Bildmarke Senatorenschnaps (Registernummer: 9513) übernommen.

Die Marke genießt mit Priorität vom 19.11.1894 Schutz für Branntwein in der Nizzaklasse 33.

Bisherige Inhaberin der Markenrechte war die Jacob Jürgensen GmbH & Co aus Bremen.

Die Übertragung der Marke wurde vom Deutschen Patent- und Markenamt in der fünften Kalenderwoche veröffentlicht.

Quelle: DPMA

WIPO: Gebührenänderung Australien

Die World Intellectual Property Organization WIPO informiert über eine Gebührenänderung bezüglich der individuellen Gebühren bei Beanspruchung Australiens im Rahmen einer Internationalen Markenregistrierung.

Gebühren in Schweizer Franken:

Anmeldung in einer Nizzaklasse: 356.- CHF
Für jede weitere Nizzaklasse: 356.- CHF

Verlängerung in einer Nizzaklassen: 288.- CHF
Für jede weitere Nizzaklasse: 288.- CHF

Die Gebührenänderung wird mit Wirkung vom 01. März 2007 in Kraft treten.

Quelle: WIPO

Flugmarke? Oder die neue Form des Skywriting

Über eine ungewöhnliche Geschichte berichtet der Trademark Blog: FlightAware betreibt in den USA einen Flight Tracking Service via Internet. Mit geringer Zeitverzögerung (nach Angaben des Anbieters derzeit 6 Minuten) lassen sich landesweit die Flugbewegungen der zivilen Luftfahrt verfolgen.

Diesen Service hat der Flugzeughersteller Gulfstream benutzt, um virtuell sein Markenzeichen “GV” zu platzieren. Das Ergebnis der fliegerischen Bemühungen sieht dann so aus:

Quelle: FlightAware

Zu den Flugdaten via FlightAware

GRUR Vortrag Hamburg 12.02.

Für Kurzentschlossene:

Vortragsveranstaltung der Deutschen Vereinigung für gewerblichen Rechtsschutz und Urheberrecht, Bezirksgruppe Nord

Herr Rechtsanwalt Dr. Helmut Eichmann, München,

„Produktschutz ohne Schutzrechtseintragung“

Montag, dem 12. Februar 2007, 18.00 Uhr c.t.
in den Räumen der Handelskammer Hamburg (Merkur-Saal), Adolphsplatz 1, 20457 Hamburg

Quelle: GRUR