RA Dominik Boecker stellt den Volltext des Urteils des LG Köln (AZ: 31 O 439/06) zu Verfügung.
Löschungen (06/2007)
Die nachfolgenden Marken wurden nach Abschluss des Löschungsverfahrens vom Deutschen Patent- und Markenamt vollständig aus dem Markenregister gelöscht.
2 018 011
CUSSONS PEARL
Nizzaklasse: 03
Verfall (§ 49 MarkenG)
302 20 753
VoIP-CAPI
Nizzaklassen: 09, 38, 42
Abs. Schutzhindernisse (§ 50 MarkenG)
303 41 754
Bolonka
Nizzaklassen: 35, 41, 44
Abs. Schutzhindernisse (§ 50 MarkenG)
304 20 550
Nizzaklasse: 30
Abs. Schutzhindernisse (§ 50 MarkenG)
304 20 551
Nizzaklasse: 30
Abs. Schutzhindernisse (§ 50 MarkenG)
Quelle: DPMA
Streit um Winnie the Pooh
Probleme für Disney?
Bericht über den Streit um die Rechte an dem bekannten Bären und seinen Freunden.
Die klagende Stephen Slesinger Inc . hat sich jetzt an das US Patent & Trademark Office gewandt, um die entsprechenden Disney Marken löschen zu lassen.
Quelle: Ireland Online
Fundstück zum Valentinstag
Registernummer: 30236318
Nizzaklassen: 41, 43, 44
Dienstleistungen: Unterhaltung, kulturelle Aktivitäten, Dienstleistungen zur Verpflegung und Beherbergung von Gästen, medizinische Dienstleistungen.
Anmeldedatum: 24.07.2002
Qulle: DPMA
Fundstücke zu Valentinstag-Marken aus dem letzten Jahr.
ADIDAS / Swoosh Kreuzung
LG München: klingeltöne.de
LG München I, Urteil vom 6.02.2007 – Az. 33 O 11107/06
Leitsätze:
MarkenG § 8 II Nr. 3, § 14 V, § 15 IV; UWG § 12
1. Eine Marke, deren einzig prägender Bestandteil ein Wort ist, dass im allgemeinen Sprachgebrauch und den ständigen Verkehrsgepflogenheiten zur Bezeichnung von Waren oder Dienstleistungen üblich geworden ist (hier: Klingeltöne), ist für eben solche Waren/Dienstleistungen nicht eintragungsfähig und kann keinen Schutz beanspruchen, wenn der Begriff (hier: Klingeltöne) für die von diesem erfassten Waren/Dienstleistungen freihaltebedürftig ist (vgl. § 8 II Nr. 3 MarkenG).