WIPO: Telekom nur teilweise erfolgreich


Vor dem Schiedsgericht der WIPO wurde auf Antrag der Deutschen Telekom AG über die Domains t-biz.com, t-box.com, t-broadcast.com, t-city.com, t-health.com, t-home.com, t-jobs.com, t-network.com, t-portal.com, t-sales.com und t-show.com verhandelt. (Fall Nr.: D2006-0930 Deutsche Telekom AG v. Unitedeurope Consulting)

Die Telekom führte Markenrechte für die Kennzeichen T-BIZ, T-BOX, T-CITY, T-HOME, T-JOBS, T-NETWORK, T-HEALTH, T-PORTAL und T-SALES ins Feld. Weiterhin wurde auf die Rechte an der Gemeinschaftsmarke T und der Konstruktion T-(beschreibender Begriff) verwiesen.

Das Schiedsgericht ordnete die Übertragung derjenigen Domains an, die identisch mit prioritätsälteren Marken der Telekom sind. Domains, die zu einem Zeitpunkt registriert wurden als noch keine Markenrechte der Telekom an den identischen Bezeichnungen bestanden, verbleiben beim Domaininhaber.

Übertragen wurden die Domains t-biz.com, t-box.com, t-city.com, t-home.com, t-jobs.com und t-network.com.
Abgelehnt wurde die Übertragung für die Domains t-health.com, t-portal.com, t-sales.com, t-broadcast.com und t-show.com.

JuraBlogs - Die Welt juristischer Blogs

Please wait

Did you enjoy this post? Why not leave a comment below and continue the conversation, or subscribe to my feed and get articles like this delivered automatically to your feed reader.

Comments

No comments yet.

Leave a comment

(required)

(required)