Schweiz: Google scheitert mit Gmail Klage

Googles Versuch, sich in der Schweiz die alleinigen Markenrechte für seinen E-Mail-Dienst Gmail zu sichern, ist vorerst gescheitert. Das Züricher Handelsgericht wies in erster Instanz die Klage des Konzerns gegen den deutschen Risikokapitalgeber Daniel Giersch ab.

[…] Sowohl der Suchdienstanbieter als auch Giersch hatten 2005 die Schweizer Namensrechte erhalten. Obwohl Giersch den Antrag einige Monate vor Google gestellt hatte, dürfen beide Parteien nach Schweizer Recht den Namen Gmail nutzen.

Quelle: ZDNet

Löschungsanträge (08/2007)

Gegen die nachfolgenden Marken wurde vom Deutschen Patent- und Markenamt in der achten Kalenderwoche ein Löschungsantrag veröffentlicht.

397 55 551
DTM
Nizzaklassen: 12, 28, 37

398 73 228
Obstland
Nizzaklassen: 29, 30, 31, 32, 33

399 19 998

Nizzaklassen: 11, 17, 19

305 55 359
MEXIKANER
Nizzaklasse: 33

306 12 137

Nizzaklasse: 30

306 33 840
VODQA
Nizzaklassen: 30, 32, 33

306 51 782
CONTE MANCINI
Nizzaklassen: 20, 25

Quelle: DPMA

Älteste Marken (21)

Die älteste Marke in der Nizzaklasse 21 (enthält u.A.: Geräte und Behälter für Haushalt und Küche; Kämme und Schwämme; Bürsten (mit Ausnahme von Pinseln); Bürstenmachermaterial; Putzzeug; Stahlspäne; rohes oder teilweise bearbeitetes Glas (mit Ausnahme von Bauglas); Glaswaren, Porzellan und Steingut, soweit in Klasse 21 enthalten.) ist:

1.)
Registernummer: DD540405

Nizzaklasse: 21
Inhaber: Staatliche Porzellan-Manufaktur Meissen GmbH, Meissen
Anmeldedatum: 15.02.1876

Quelle: DPMA

Markenproblem für Microsoft

Golem berichtet über den Streit um die Marke Office Live in den USA.

Gegen Microsoft wurde Klage eingereicht, weil der Softwarekonzern mit Office Live gegen geltendes Markenrecht verstößt. Das US-Unternehmen Office Live LLC habe die Marke im Februar 2001 eingetragen und verlangt in einer Klage, dass Microsoft die Marke nicht weiter verwendet.

Die Marke MICROSOFT OFFICE LIVE (Registernummer: 004707105) ist für Microsoft mit Priorität vom 08/11/2005 in den Klassen 9, 16, 35, 41, 42 beim Harmonisierungsamt für den Binnenmarkt als Europäische Gemeinschaftsmarke registriert.

Keine Nestle Schuhe in Indien

Der Delhi High Court hat einem lokalen Schuhproduzenten die Benutzung der Bezeichnung Nestle und des Nestle Logos untersagt.

Its counsel Hemant Singh contended that Societe des Produits Nestle S A, Switzerland has the exclusive right to use trademark Nestle and its logo and Nestle India Ltd is authorised licensee in India to use the trademark and logo.

The company, which produces items such as chocolate, baby foods, coffee and noodles, contended the use of Nestle trademark and logo by the footwear company may cause confusion and deception among customers that there is some association or nexus between Nestle India and Nestle Footwear.

Quelle: The Hindu