Smartbook Marken gelöscht?

Golem berichtet über die Löschung mehrerer Wortmarken für das Kennzeichen “Smartbook”.

Bereits im Januar hat das Deutsche Patent- und Markenamt zwei Marken der Smartbook AG komplett gelöscht, verkündet Qualcomm. Smartbook war gerichtlich gegen Qualcomm wegen Markenrechtsverletzung vorgegangen, da Qualcomm den Begriff Smartbook für eine neue Gerätekategorie zwischen Smartphone und Netbook verwendet.

Im Markenregister sind die Entscheidungen im Löschungsverfahren jedoch noch nicht veröffentlicht. Das Markenregister führt die Marken weiterhin als eingetragen. Außerdem steht der Markeninhaberin das Rechtsmittel der Beschwerde gegen den Beschluss des DPMA zu.

Weitere Informationen zum Hintergrund des Streit um die Bezeichnung Smartbook.

WEISSES GOLD – Meissen vs. KPM

Markenstreit unter den Luxusporzellanherstellern Staatliche Porzellan-Manufaktur Meissen GmbH und der Königlichen Porzellanmanufaktur (KPM).

So versucht Meissen, sich einen Begriff als Marke europaweit schützen zu lassen, der von jeher als Bezeichnung für Luxusporzellan gebräuchlich ist: weißes Gold. Woltmanns Anwälte haben jetzt beim europäischen Harmonisierungsamt für den Binnenmarkt im spanischen Alicante beantragt, die entsprechende Gemeinschaftsmarke 7530942 für nichtig zu erklären. Die hatte Meissen im Herbst 2009 beantragt.

Die Eintragung sei als „bösgläubig“ anzusehen, schrieben die KPM-Anwälte nach Spanien. Hinter dem Eintrag stehe eine „Behinderungsabsicht“. Es gehe darum, allein den Marktzutritt eines Dritten zu verhindern. „Die Wortkombination ,weißes Gold’ stellt zweifelsfrei ein gebräuchliches Synonym für Porzellan dar“, heißt es in dem Antrag an die spanische EU-Behörde. Die Klärung der Angelegenheit könne bis zu einem Jahr dauern, heißt es in der Branche.

Quelle: Berliner Morgenpost

Das HABM führt die Wortmarke “WEISSES GOLD” unter Registernummer 7530942. Beansprucht werden folgende Waren und Dienstleistungen:

14 Uhrengehäuse; Broscheplättchen; Ringsteine; Münzen; Plaketten; Schmuck; Schmuckwaren aller Art.

21 Porzellanwaren aller Art, nämlich: bemalte Glaswaren, emailliertes Glas, Glas, roh oder teilweise bearbeitet, Glaskugeln, Gläser, Gefäße, Kristallglaswaren, Trinkgläser, Tafelgeschirr, insbesondere Kaffee-, Tee-, Mokka-, Speiseservice aus Porzellan, Tafelservice nicht aus Edelmetall, Figuren aus Porzellan, Schilder aus Porzellan, Büsten aus Porzellan.

35 Dienstleistungen des Einzelhandels über das Internet in den Bereichen: Kosmetik und Haushaltswaren, Uhren und Schmuckwaren, Druckereierzeugnisse, Papierwaren und Schreibwaren, Täschner- und Sattlerwaren, Dekorationswaren, Schuh- und Textilwaren, Spielwaren, Lebensmittel und Getränke, Tabakwaren und sonstige Genussmittel, Dienstleistungen des Großhandels über das Internet in den Bereichen, Kosmetik und Haushaltswaren, Uhren und Schmuckwaren, Druckereierzeugnisse, Papierwaren und Schreibwaren, Täschner- und Sattlerwaren, Dekorationswaren, Schuh- und Textilwaren, Spielwaren, Lebensmittel und Getränke, Tabakwaren und sonstige Genussmittel, Einzelhandelsdienstleistungen in den Bereichen: Kosmetik und Haushaltswaren, Uhren und Schmuckwaren, Druckereierzeugnisse, Papierwaren und Schreibwaren, Täschner- und Sattlerwaren, Dekorationswaren, Schuh- und Textilwaren, Spielwaren, Lebensmittel und Getränke, Tabakwaren und sonstige Genussmittel, Großhandelsdienstleistungen in den Bereichen: Kosmetik und Haushaltswaren, Uhren und Schmuckwaren, Druckereierzeugnisse, Papierwaren und Schreibwaren, Täschner- und Sattlerwaren, Dekorationswaren, Schuh- und Textilwaren, Spielwaren, Lebensmittel und Getränke, Tabakwaren und sonstige Genussmittel, Online- und Katalogversandhandelsdienstleistungen in den Bereichen: Kosmetik und Haushaltswaren, Uhren und Schmuckwaren, Durckereierzeugnisse, Papierwaren und Schreibwaren, Täschner- und Sattlerwaren, Dekorationswaren, Schuh- und Textilwaren, Spielwaren, Lebensmittel und Getränke, Tabakwaren und sonstige Genussmittel.

Eine identische Markenanmeldung ist im Jahr 2009 vom DPMA zurückgewiesen worden (Aktenzeichen 302008077481.9). Das Amt führte im Erstprüfer-1-Beschluss treffend aus “Fehlende Unterscheidungskraft (§ 8 Abs. 2 Nr. 1) „Bezeichnung für Porzellan”.

Dieses Beispiel zeigt einmal mehr wie “dank” der laxen Prüfung in Alicante der Markenschutz für nicht unterscheidungskräftige Bezeichnungen quasi durch die europäische Hintertür auch in Deutschland erlangt werden kann.
Im Rahmen der Prüfung auf absolute Schutzhindernisse sollte der Gegencheck im entsprechenden nationalen Markenregister auf etwaige Schutzverweigerungen identischer Marken eigentlich zu leisten sein.

Sollte also ein Mineralölkonzern auf die Idee kommen sich die Wortmarke “Schwarzes Gold” für Brennstoffe und Rohöl zu sichern, rate ich dringend zur Anmeldung in Alicante!

WIPO: Patentstatistik 2010

Die World Intellectual Property Organization WIPO hat umfangreiche Statistiken zum internationalen Patentsystem im Jahr 2010 veröffentlicht.

Deutschland belegt den dritten Platz hinter den USA und Japan. Asiatische Nationen wie Japan, China und Südkorea weisen neben Spanien das stärkste Wachstum auf.

Die Top-Anmelder sind:
PANASONIC CORPORATION, Japan
ZTE CORPORATION, China
QUALCOMM INCORPORATED, USA
HUAWEI TECHNOLOGIES CO., LTD., China
KONINKLIJKE PHILIPS ELECTRONICS N.V., Niederlande
ROBERT BOSCH GMBH, Deutschland
LG ELECTRONICS INC., Korea
SHARP KABUSHIKI KAISHA, Japan
TELEFONAKTIEBOLAGET LM ERICSSON (PUBL), Schweden
NEC CORPORATION, Japan

Plagiarius – die Preisträger 2011

Negativpreis „Plagiarius“ rückt dreisten Ideenklau ins öffentliche Licht

Der Negativpreis „Plagiarius“ wurde am 11. Februar 2011 im Rahmen einer internationalen Pressekonferenz auf der Frankfurter Konsumgütermesse „Ambiente“ zum 35. Mal verliehen. Zahlreiche aktuelle Fälle von Produkt- und Markenpiraterie sowie von Wirtschaftsspionage zeigen, dass die Problematik deutlich an Ausmaß und Brisanz zugelegt hat.

Bereits seit 1977 werden mit dem „Plagiarius“ jährlich Hersteller und Händler besonders dreister Plagiate ‚ausgezeichnet‘. Damals erklärte der Designer Prof. Rido Busse die Intention seines Negativpreises wie folgt: „Die Auszeichnung mit dem ‚Plagiarius‘ sagt nichts darüber aus, ob das jeweilige Plagiat im juristischen Sinne erlaubt ist oder nicht. Der Plagiarius kann und darf kein Recht sprechen. Unser Ziel ist es, plumpen Ideenklau – d.h. den Diebstahl Geistigen Eigentums – zu brandmarken und die skrupellosen Geschäftspraktiken der Nachahmer ins öffentliche Bewusstsein zu rücken.“ Trophäe ist ein schwarzer Zwerg mit goldener Nase: „Die goldene Nase, die sich die Produktpiraten sprichwörtlich auf Kosten der Originalhersteller verdienen“, so Busse.

Quelle: Pressemitteilung

Die Preisträger des Plagiarius 2011:

Die Jury traf sich am 15. Januar 2011 und vergab drei Preise, sechs gleichrangige Auszeichnungen und einen Sonderpreis aus insgesamt 28 Einsendungen:

Bildrechte: Aktion Plagiarius e.V.
Alle Fotos zeigen jeweils links (bzw. oben) das Original und rechts (bzw. unten) das Plagiat

Quelle: Plagiarius