Unter dem Titel “Logos von Geburt an getrennt” beschäftigt sich das Design Tagebuch mit dem Thema Logodoubletten.
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ChaCha – Markenproblem für HTC
Möglicherweise hat man bei HTC bei der Namensgebung des HTC ChaCha ein klein wenig “geschlampt”. Die Firma ChaCha Search Inc. besitzt die Markenrechte für den Begriff “ChaCha” in den USA und Europa. In den USA hat ChaCha nun vor einigen Tagen Klage gegen HTC eingereicht. ChaCha ist ein Echtzeit-Antworten-Service. Und bietet unter anderem auch eine Android App an. Das HTC ChaCha ist eines der beiden Facebook-Smartphones von HTC.
Quelle: androider.de
Die Chacha Search Inc. besitzt mit Priorität vom 01.11.2006 und 02.05.2008 die Rechte an folgenden Internationalen Registrierungen:
Markennummer: 905909
Wortmarke CHACHA
Vertragsstaaten AU, CN, EM, IR, JP, KR, MA, NO
Nizzaklasse: 42
Dienstleistungen: Search engine services, namely, providing search engines for obtaining data on a global computer network; search engine services, namely, providing specific information as requested by customers via the Internet in the nature of customized searching.
Markennummer: 966211

Vertragsstaaten AU, CN, EM, JP, KR, NO, RU
Nizzaklasse: 42
Dienstleistungen: Search engine services, namely, providing search engines for obtaining data via the internet, telecommunication systems, text messaging, wireless devices, and other forms of data transfer; providing search engine services via the internet, telecommunication systems, text messaging, wireless devices, and other forms of data transfer.
Die Markenanmeldung “HTC CHACHA” wird vom HABM unter der Nummer 9733346 geführt. Anmeldedatum ist der 14.02.2011.
Beansprucht wird der Schutz in der Klasse 09 für:
Mobile phones, smartphones, wireless phones, wireless devices, portable computers and personal digital assistants, computer hardware and software for mobile, portable and wireless devices; user interface software; computer hardware and software for user interfacing, telecommunications and telecommunications services; computer hardware and software for transmitting and receiving voice, image, data, audio, video and multimedia content; wireless modems; headsets, headsets with wireless transmission function, connection cables, cradles, mounts, face plates, batteries, power adaptors, chargers, cases, in-vehicle chargers, in-vehicle holders, remote controls, keyboards, microphones, loudspeakers, leather pouches for mobile phones.
Entscheidende Frage ist also, ob die Dienstleistungen einer Suchmaschine derart verwechslungsfähig mit einem Smartphone sind, dass der zusätzliche Wortbestandteil “HTC” diese Verwechslungsfähigkeit nicht neutralisieren kann.
Maker’s Mark – ein besonderes Markenzeichen
Der Bourbon Produzent Maker’s Mark hat die Rechte an seinem Markenzeichen in den USA durchgesetzt. Die Korken der Whiskyflaschen werden mit einem roten Wachssiegel verschlossen. Einem mexikanischen Tequilaproduzenten wurde jetzt die Benutzung eines solchen Wachssiegels untersagt.
Quelle: NY Times
Auch in Europa hat die Maker’s Mark Distillery, Inc. entsprechende Marken eintragen lassen.
Das Harmonisierungsamt für den Binnenmarkt führt beispielsweise folgende Marken:
Registernummer: 5847264
3D Marke

Nizzaklasse: 33
Beschreibung Ein freigestalteter Flaschenverschluss aus Wachs mit einer unregelmäßigen Basis, die unregelmäßige Ranken bildet, die am Flaschenhals hinunterreichen.
Registernummer: 5847281
3D Marke

Nizzaklasse: 33
Beschreibung Ein freigestalteter Flaschenverschluss aus Wachs mit einer unregelmäßigen Basis, die unregelmäßige Ranken bildet, die am Flaschenhals hinunterreichen.
Registernummer: 5346093
3D Marke

Nizzaklassen: 32, 33
Lesenswert: Fictional Trademarks That Aren’t Fiction
Duff Beer, Guldenburg Bier und Zomtec – fiktive Marken werden zu echten Schutzrechten.
Don`t mess with Godzilla
Monster-Problem für Honda. In einem Werbespot ist auf einem Bordfernseher des beworbenen Fahrzeugs kurz eine feuerspeiende Echse zu sehen.
Das findet Godzilla, oder besser gesagt das japanische Filmstudio Toho, allerdingsgar nicht witzig. Denn Honda soll Godzilla einfach in dem Spot verwendet haben, ohne Toho um Erlaubnis zu fragen. Ergo: Verletzung der Urheberrechte. Und da versteht Toho keinen Spaß und hat Honda nun in Los Angeles verklagt – so wie viele andere Firmen weltweit zuvor auch.
Quelle: Handelsblatt
Auch im Markenregister hat sich das Kennzeichen “Godzilla” der japanischen Toho Co., Ltd durchgesetzt. Sämtliche Godzilla Marken anderer Markeninhaber im deutschen oder europäischen Markenregister wurden zurückgezogen oder gelöscht.
