Assange beantragt Markenschutz

Wikileaks-Sprecher Julian Assange sorgt wieder einmal für Aufsehen. Er hat beim britischen Marken- und Patentamt einen Markeneintrag für den eigenen Vor- und Zunamen beantragt. Das hat zwar zunächst nicht viel zu bedeuten, doch es könnte den Eindruck verstärken, dass Assange nebenbei mit der Kommerzialisierung seines Wikileaks-Schaffens beschäftigt ist.

Quelle: intern.de

Auch beim Europäischen Markenamt in Alicante ging am 14.02.2011 ein entsprechender Antrag auf Markenschutz ein.

Unter der Nummer 9734096 wird der Schutz für die Wortmarke JULIAN ASSANGE in der Nizzaklasse 41 beantragt.
Als Dienstleistungen werden

Public speaking services; news reporter services; journalism; publication of texts other than publicity texts; education services; entertainment services.

benannt.
Markeninhaber ist Julian Assange mit einer Anschrift in London.

Xoom – der nächste Markenstreit

Der amerikanische Online-Bezahldienst Xoom Corporation stört sich an dem Namen von Motorolas seit vorgestern erhältlichem Android-Tablet Xoom. Das Unternehmen hat bei einem kalifornischen Gericht eine Klage eingereicht und verlangt darin von Motorola Mobility, den Namen nicht weiter zu verwenden: Motorola habe die Namensrechte von Xoom verletzt

Quelle: Heise

Beide Marken sind auch in der Europäischen Gemeinschaft eingetragen bzw. angemeldet.
Unter der Registernummer 3710068 wird die Wortmarke XOOM der Xoom Corporation in den Klassen 35 und 36 geführt. Mit Priorität von 2004 werden die Dienstleistungen

35 Verkaufsförderung für Waren und Dienstleistungen Dritter, nämlich Lieferung von Informationen zu Geldüberweisungen und Lieferungen Dritter außerhalb der Vereinigten Staaten.
36 Geldtransfer; elektronische Kapitaltransferdienste; Zahlungsüberweisungen;elektronischer Zahlungsverkehr, nämlich elektronische Verarbeitung und Übertragung von Rechnungszahlungsdaten;Finanzinformationen in Form von Wechselkursen.

beansprucht.

Am 27.10.2010 wurde von Motorola die Wortmarke MOTOROLA XOOM (Nummer 9477167) angemeldet. Die Marke beansprucht den Schutz in der Nizzaklasse 09 für

Mobile Computer und diesbezügliches Zubehör, nämlich Dockingstationen, Gestelle, Befestigungen, Halterungen, Stative, Tragebehältnisse, Hüllen, Schutz- oder Schmucküberzüge, Batterien, Netzadapter, Kabel, Verbinder, Kopfhörergarnituren und Lautsprecher.

Stellt sich also mal wieder die Frage der Verwechslungsfähigkeit, insbesondere die Verwechslungsfähigkeit der beanspruchten Waren und Dienstleistungen.

SonntagsLinks

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Mitteilung Nr. 1/11 der Präsidentin des Deutschen Patent- und Markenamts über die Öffnungszeiten beim Deutschen Patent- und Markenamt, Dienststelle München, am Faschingsdienstag, den 8. März 2011

ChaCha – Markenproblem für HTC

Möglicherweise hat man bei HTC bei der Namensgebung des HTC ChaCha ein klein wenig “geschlampt”. Die Firma ChaCha Search Inc. besitzt die Markenrechte für den Begriff “ChaCha” in den USA und Europa. In den USA hat ChaCha nun vor einigen Tagen Klage gegen HTC eingereicht. ChaCha ist ein Echtzeit-Antworten-Service. Und bietet unter anderem auch eine Android App an. Das HTC ChaCha ist eines der beiden Facebook-Smartphones von HTC.

Quelle: androider.de

Die Chacha Search Inc. besitzt mit Priorität vom 01.11.2006 und 02.05.2008 die Rechte an folgenden Internationalen Registrierungen:

Markennummer: 905909
Wortmarke CHACHA
Vertragsstaaten AU, CN, EM, IR, JP, KR, MA, NO
Nizzaklasse: 42
Dienstleistungen: Search engine services, namely, providing search engines for obtaining data on a global computer network; search engine services, namely, providing specific information as requested by customers via the Internet in the nature of customized searching.

Markennummer: 966211

Vertragsstaaten AU, CN, EM, JP, KR, NO, RU
Nizzaklasse: 42
Dienstleistungen: Search engine services, namely, providing search engines for obtaining data via the internet, telecommunication systems, text messaging, wireless devices, and other forms of data transfer; providing search engine services via the internet, telecommunication systems, text messaging, wireless devices, and other forms of data transfer.

Die Markenanmeldung “HTC CHACHA” wird vom HABM unter der Nummer 9733346 geführt. Anmeldedatum ist der 14.02.2011.
Beansprucht wird der Schutz in der Klasse 09 für:

Mobile phones, smartphones, wireless phones, wireless devices, portable computers and personal digital assistants, computer hardware and software for mobile, portable and wireless devices; user interface software; computer hardware and software for user interfacing, telecommunications and telecommunications services; computer hardware and software for transmitting and receiving voice, image, data, audio, video and multimedia content; wireless modems; headsets, headsets with wireless transmission function, connection cables, cradles, mounts, face plates, batteries, power adaptors, chargers, cases, in-vehicle chargers, in-vehicle holders, remote controls, keyboards, microphones, loudspeakers, leather pouches for mobile phones.

Entscheidende Frage ist also, ob die Dienstleistungen einer Suchmaschine derart verwechslungsfähig mit einem Smartphone sind, dass der zusätzliche Wortbestandteil “HTC” diese Verwechslungsfähigkeit nicht neutralisieren kann.