Xoom – der nächste Markenstreit


Der amerikanische Online-Bezahldienst Xoom Corporation stört sich an dem Namen von Motorolas seit vorgestern erhältlichem Android-Tablet Xoom. Das Unternehmen hat bei einem kalifornischen Gericht eine Klage eingereicht und verlangt darin von Motorola Mobility, den Namen nicht weiter zu verwenden: Motorola habe die Namensrechte von Xoom verletzt

Quelle: Heise

Beide Marken sind auch in der Europäischen Gemeinschaft eingetragen bzw. angemeldet.
Unter der Registernummer 3710068 wird die Wortmarke XOOM der Xoom Corporation in den Klassen 35 und 36 geführt. Mit Priorität von 2004 werden die Dienstleistungen

35 Verkaufsförderung für Waren und Dienstleistungen Dritter, nämlich Lieferung von Informationen zu Geldüberweisungen und Lieferungen Dritter außerhalb der Vereinigten Staaten.
36 Geldtransfer; elektronische Kapitaltransferdienste; Zahlungsüberweisungen;elektronischer Zahlungsverkehr, nämlich elektronische Verarbeitung und Übertragung von Rechnungszahlungsdaten;Finanzinformationen in Form von Wechselkursen.

beansprucht.

Am 27.10.2010 wurde von Motorola die Wortmarke MOTOROLA XOOM (Nummer 9477167) angemeldet. Die Marke beansprucht den Schutz in der Nizzaklasse 09 für

Mobile Computer und diesbezügliches Zubehör, nämlich Dockingstationen, Gestelle, Befestigungen, Halterungen, Stative, Tragebehältnisse, Hüllen, Schutz- oder Schmucküberzüge, Batterien, Netzadapter, Kabel, Verbinder, Kopfhörergarnituren und Lautsprecher.

Stellt sich also mal wieder die Frage der Verwechslungsfähigkeit, insbesondere die Verwechslungsfähigkeit der beanspruchten Waren und Dienstleistungen.


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