DPMA: Start ins digitale Zeitalter: Deutsches Patent- und Markenamt führt elektronische Schutzrechtsakte ein

Das Deutsche Patent- und Markenamt (DPMA) startet heute die “elektronische Schutzrechtsakte”. Patente, Gebrauchsmuster, Topografien und ergänzende Schutzzertifikate werden ab sofort von der Anmeldung bis zur Publikation komplett elektronisch bearbeitet. In Anwesenheit der Bundesministerin der Justiz, Sabine Leutheusser-Schnarrenberger, und von Gregor Pillen, Mitglied der IBM Geschäftsführung und Leiter der Beratungssparte IBM Global Business Services, wurde das neue IT-System heute vorgestellt und frei geschaltet.

“Die elektronische Schutzrechtsakte im DPMA ist ein Leuchtturmprojekt der Bundesregierung. Die Inbetriebnahme des Systems ist ein wichtiger Meilenstein auf dem Weg in das vollelektronische Zeitalter in der Bundesverwaltung”, erklärte Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger heute im DPMA in München. “Ich freue mich, nach einer intensiven Planungs- und Entwicklungszeit jetzt den Startschuss in eine neue Zeit für die Informationstechnik des Deutschen Patent- und Markenamts geben zu können.” so Leutheusser-Schnarrenberger weiter. “Die Behörde für den technischen Fortschritt wird selbst technisch fortschrittlich. Mit diesem Modernisierungsschub baut das DPMA seine starke Stellung im Kreis der weltgrößten Ämter für gewerbliche Schutzrechte weiter aus und wird als Anlaufstelle für die innovative Wirtschaft noch attraktiver.”

“Wir besitzen jetzt ein elektronisches Bearbeitungssystem, das zu den modernsten und leistungsfähigsten IT-Systemen aller großen Patentämter weltweit zählt. Hierauf sind wir sehr stolz. Die elektronische Schutzrechtsakte stärkt unsere Wettbewerbsfähigkeit und bildet gleichzeitig die Grundlage für die Akteneinsicht online, die wir unseren Kundinnen und Kunden zum Jahreswechsel als Dienstleistung anbieten werden.” sagte Cornelia Rudloff-Schäffer, Präsidentin des Deutschen Patent- und Markenamts, heute in München.

Seit über 30 Jahren nutzt das DPMA bereits erfolgreich die Informationstechnologie zur Unterstützung der Schutzrechtsverfahren, zur Online-Anmeldung sowie zur Publikation gewerblicher Schutzrechte. Die elektronische Schutzrechtsakte schließt nun die Lücke zwischen Online-Anmeldung und Publikation. Das komplexe System wurde vom DPMA und der IBM Deutschland GmbH konzipiert und entwickelt. Das Deutsche Patent- und Markenamt arbeitet bereits an der Einführung der elektronischen Schutzrechtsakte in den weiteren Schutzrechten Marke und Geschmacksmuster.

Quelle: Pressemitteilung DPMA

2011 – Zahl der Markenanmeldungen geht um 15% zurück?

Rechtsanwalt Sylvio Schiller hat sich in die statistischen Tiefen des Markenregisters begeben. Unter den zweifelsfrei interessanten Informationen findet sich jedoch eine Aussage, die ich gerne hinterfragt hätte. Leider ist jedoch ein Kommentar im Blog nicht möglich.

Die Zahl der Markenanmeldungen in diesem Jahr ist jedoch erheblich rückläufig, denn im letzten Jahr sind im selben Zeitraum 29137 und damit 4291 (15%) mehr als dieses angemeldet wurden.

Vorausgesetzt es ist der Zeitraum 01.01.2011 bis einschließlich 31.05.2011 gemeint, so ist diese Aussage sicherlich mit einer erheblichen Fehlerquote behaftet. Markenanmeldungen aus dem Monat Mai, insbesondere Markenanmeldungen, die nicht elektronisch, sondern in althergebrachter Papierform beim DPMA eingehen, können noch nicht vollständig erfasst und veröffentlicht sein.
Die Vorjahrszahlen sind dem gegenüber vollständig erfasst, so daß der ermittelte Rückgang der Markenanmeldungen nahezu ausschließlich aus dem letzten Monat resultiert und schlicht auf unvollständigen Daten basiert. Wenn man die Recherche in einigen Wochen wiederholen würden, sollte von dem 15%igen Rückgang nicht mehr viel übrigbleiben.

Zur Veranschaulichung die aktuell hier ermittelten Monatszahlen für 2011 (Vergleichzahlen 2010 in Klammern):

Januar: 5016 Markenanmeldungen (5209)
Februar: 5946 Markenanmeldungen (5882)
März: 6463 Markenanmeldungen (7294)
April: 5299 Markenanmeldungen (5906)
Mai: 1282 Markenanmeldungen (5917)

Wegen der Verwendung unterschiedlicher Datenbanken weichen die Zahlen sicherlich im Detail von RA Schillers Zahlen ab, der Trend wird aber klar.

Markenverband: Europa benötigt eine Behörde für geistiges Eigentum

Produkt- und Markenpiraterie, die zumeist mit kriminellen oder mafiosen Strukturen einhergeht, ist eine der größten Bedrohungen für qualitäts- und innovationsgetriebene Volkswirtschaften und deren nachhaltiges Wachstum. Vor diesem Hintergrund fordert der Markenverband, dass der Kompetenz- und Aufgabenbereich des europäischen Markenamtes weit über die bisherigen Zuständigkeitsgrenzen erweitert wird. „Europa braucht mehr als ein gemeinsames Markenamt, es braucht eine mit umfangreichen Aufgaben ausgestattete Behörde für geistiges Eigentum, ein echtes IP-Office“, sagt Dr. Alexander Dröge, Leiter Recht/Verbraucherpolitik im Markenverband.

Dabei muss diese Behörde gar nicht neu geschaffen werden, vielmehr sollte bei Überlegungen zu einer Erweiterung des Kompetenz und Aufgabenbereichs des Harmonisierungsamtes für den Binnenmarkt (HABM) mutig über die bisher bestehenden Zuständigkeitsgrenzen hinausgedacht werden.

Ein solches europäisches Intellectual Property (IP)-Office könnte seinen Informations- und Schulungsservice gerade für kleine und mittlere Unternehmen ausbauen, um diesen die Erlangung von Schutzrechten weiter zu erleichtern. Dies lässt sich hervorragend auch in Kooperation mit den nationalen Markenämtern umsetzen. Doch das Informations- und Schulungsangebot für Unternehmen kann auch weit über den europäischen Ansatz hinaus gehen. Durch Kooperationen mit Drittstaaten könnte ein europäisches IP-Office nicht nur die Weiterentwicklung des Schutzes geistigen Eigentums in anderen Teilen der Welt forcieren, sondern für europäische Unternehmen auch ein wichtiger Informationspool zur Erlangung und Verteidigung von Schutzrechten in diesen Drittstaaten werden.

Neben der Modernisierung und Harmonisierung von Fragen der Markeneintragung und Markenrecherche muss der Ansatz eines echten IP-Office aber auch auf den Bereich der Durchsetzung der Rechte des geistigen Eigentums gerichtet sein. Die Eingliederung des European Observatory on Counterfeiting and Piracy in das HABM ist hier ein guter, aber eben nur ein erster Schritt. Die Unterstützung von Durchsetzungsbehörden wie Zoll und Polizei könnte folgen. Dabei geht es nicht darum, dass sich ein IP-Office in Fahndungsaktivitäten einmischt. Die Erweiterung der Datenbanken um Details von Originalprodukten und Hintergrundinformationen zu Fälschungen sowie Ansprechpartner in den Unternehmen kann aber eine wertvolle Hilfe sein.

Zusätzlich sollte ein europäisches IP-Office das Wissen um den Schutz geistigen Eigentums durch wissenschaftliche Studien und Forschungsprojekte vorantreiben So könnten nicht nur neue Erkenntnisse für Durchsetzungsbehörden und Rechteinhaber gewonnen werden. Das IP-Office könnte auch intensiver noch als bisher ein Berater der Kommission zur Fortentwicklung des Rechtsrahmens werden. Eine Art Wissens- und Interessensvertretung für die Rechte des geistigen Eigentums.

Quelle: Pressemitteilung Markenverband

Pippa – “Der Hintern der Nation”

Auch andere verdienen mit Pippa prächtig. Michael Bandar, Wirtschaftsstudent aus Bedfordshire, war einer der ersten, der Pippas Potenzial erkannte. Zusammen mit Kommilitonen gründete er noch während der Hochzeitszeremonie die Facebook-Gruppe “Pippa Middleton Ass Appreciation Society” (Gesellschaft zur Würdigung von Pippa Middletons Hintern). “Das war natürlich ein Scherz”, sagt der 21-Jährige, “ich dachte, dass die Seite sofort gelöscht würde”. Inzwischen betreibt der Student einen regen Versandhandel mit Buttons, Boxershorts und T-Shirts mit Sprüchen wie “FabulARSE” oder “Queen of the Ass-tocracy”.

Dass selbst Pippas Name Gold wert ist, will sich in Deutschland jetzt offenbar der Burda-Verlag zu Nutze machen. Nach Informationen des Branchenblattes “Kontakter” hat Burda beim Deutschen Patent- und Markenamt die Marke Pippa angemeldet.

Quelle: Stern

Unter dem Aktenzeichen 3020110276048 führt das DPMA die Wortmarkenameldung “PIPPA” der Hubert Burda Media Holding Kommanditgesellschaft. Die Marke beansprucht Schutz in den Nizzaklassen 9, 16, 35, 38, 41.

Für die Warenklasse 31 “Lebende Pflanzen und natürliche Blumen, insbesondere Rosen und Rosenpflanzen; Vermehrungsgut von Pflanzen.” wurde am 04.05.2011 die Europäische Gemeinschaftsmarke “Pippa” der W. Kordes’ Söhne Rosenschulen GmbH & Co KG angemeldet.