DPMA 2011 – Verstoß gegen öffentliche Ordnung/gute Sitten


Als Vergleich zum gestrigen Artikel der vom USPTO zurückgewiesenen Marken folgen hier die Markenanmeldungen aus 2011, die vom DPMA bis zum heutigen Tag wegen des Verstosses gegen die öffentliche Ordnung/gute Sitten (§ 8 Abs. 2 Nr. 5) zurückgewiesen wurden.

ANBUMSEN
Aktenzeichen: 302011001038.2


Aktenzeichen: 302011003844.9

„Hinweis auf eine männliche Liebespumpe, die aufgrund verschiedener Merkmale besonders gut geeignet ist, sog. “Blow-Jobs” auszuführen”

Bumser
Aktenzeichen: 302011006303.6

„beischlafen, den Geschlechtsakt vollziehen”


Aktenzeichen: 302011006398.2


Aktenzeichen: 302011006399.0


Aktenzeichen: 302011006400.8

POPE
Aktenzeichen: 302011019920.5

„Bezeichnung für das Oberhaupt der katholischen Kirche, dem „Papst“; Bezeichnung für einen orthodoxen Geistlichen”

FUCKYOUSHIMA
Aktenzeichen: 302011020485.3

„Vulgärsprachliche Verhöhnung des Begriffs Fukushima”


Aktenzeichen: 302011022009.3

„Bei dem in der Marke enthaltenen Bestandteil “Pussy” handelt es sich um einen vulgärsprachlichen Ausdruck für “Vulva” iSv “Muschi, Möse”, der – gerade auch durch die Kombination mit dem weiblichen Vornamen “Kate” – einen ohne weiteres verständlichen, vulgärsprachlich abwertenden, frauendiskrimminierenden Hinweis darstellt und damit durchaus geeignet ist, das sittliche Empfinden eines beachtlichen Teils der beteiligten Verkehrskreise zu verletzen”


Aktenzeichen: 302011033371.8

„Hinweis auf japanische kriminelle Organisation – jap. Mafia”

Anmerkung: Bezüglich der Wortmarke “yakuza” (Registernummer 302011033862) wurde ein Verstoß gegen § 8 Abs. 2 Nr. 5 MarkenG nicht festgestellt. Die Marke wurde am 10.08.2011 eingetragen.


Aktenzeichen: 302011036030.8

„ärgeniserregend, da bildliche Darstellung von Gewaltbereitschaft”

Quelle: DPMA


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