Ehemalige DDR-Symbole sind markenfähig


Unter dem Aktenzeichen 27 W (pat) 231/05 befasste sich der 27. Senat des Bundespatentgerichts mit der Beschwerde des Markeninhabers gegen den Beschluss der Markenabteilung des Deutschen Patent- und Markenamts die nachfolgend dargestellt Wort-/Bildmarke nach Löschungsantrag zu löschen.
Bei der Marke handelt es sich um das Logo der ehemaligen DDR Jugendorganisation „Junge Pioniere“.

Registernummer: 304 17 082

Das Bundespatentgericht hob den Beschluss des DPMA auf und wies den Löschungsantrag zurück.

Leitsätze zur Entscheidung formuliert RA Tobias Bier von der Kanzlei Kähler Kollegen Hamburg, der den Markeninhaber
und Beschwerdeführer vertrat im Titelschutzanzeiger Nr. 802

JuraBlogs - Die Welt juristischer Blogs

Please wait

Did you enjoy this post? Why not leave a comment below and continue the conversation, or subscribe to my feed and get articles like this delivered automatically to your feed reader.

Comments

No comments yet.

Leave a comment

(required)

(required)