Zur Schutzfähigkeit: GelbeSeiten


Die 16 GelbeSeiten-Verlage und DeTeMedien haben zur Kenntnis genommen, dass das Deutsche Patent- und Markenamt über die Schutzfähigkeit der Wortmarke GelbeSeiten entschieden hat. Das Amt geht in Bezug auf zwei Wortmarken GelbeSeiten davon aus, dass diese zu löschen seien. Die Gemeinschaft aus 16 GelbeSeiten-Verlagen und DeTeMedien teilt jedoch die Rechtsauffassung nicht, da das Amt weder neue Entwicklungen zur Markenbekanntheit noch Entscheidungen des Bundespatentgerichts zur Kenntnis genommen hat. Aus diesem Grund wird die Verlegergemeinschaft notwendige Rechtsmittel einlegen. Bis zu einer endgültigen Entscheidung des Bundespatentgerichts bleibt der Markenschutz für GelbeSeiten in vollem Umfang erhalten. Das bedeutet auch, dass DeTeMedien und die GelbeSeiten-Verlage bei Zivilgerichten und Ämtern die GelbeSeiten Marken bis zu diesem Zeitpunkt konsequent verteidigen werden.

Quelle: Presseportal

In diesem Zusammenhang: Kann sich jemand einen sinnvollen Grund vorstellen, warum der größte Teil des “Gelbe Seiten”-Markenportfolio jüngst auf eine GbR übertragen wurde? Knapp 250 Marken der DeTeMedien Deutsche Telekom Medien GmbH wurden im Frühjahr diesen Jahres von der Gelbe Seiten Zeichen-GbR übernommen.

JuraBlogs - Die Welt juristischer Blogs

Please wait

Did you enjoy this post? Why not leave a comment below and continue the conversation, or subscribe to my feed and get articles like this delivered automatically to your feed reader.

Comments

Die FAZ greift das Thema ebenfalls in einem Artikel auf: Klick.

Leave a comment

(required)

(required)