DPMA: Achtung neue Formulare


Für den Antrag auf Erteilung einer nationalen Marke ist ab 1. September 2008 der nachfolgend abgedruckte Vordruck (W7005) zu verwenden. Der Vordruck einschließlich der erläuternden Hinweise auf der Rückseite bzw. auf dem Beiblatt ist der aktuellen Rechtslage angepasst worden.

Die Sicherungsklausel in Art. 9sexies des Protokolls zum Madrider Markenabkommen (PMMA) wurde zum 1. September 2008 aufgehoben (siehe nachfolgenden “Hinweis zu rechtlichen Änderungen bei internationalen Markenregistrierungen zum 1. September 2008″). Ab 1. September 2008 können Anträge auf internationale Registrierung häufiger auf der Grundlage einer nationalen Markenanmeldung gestellt werden. Wird der Antrag auf internationale Registrierung gleichzeitig mit der nationalen Anmeldung eingereicht, ist auf dem nationalen Anmeldeformular das entsprechende Feld anzukreuzen und der internationale Antrag auf dem Formblatt der WIPO beizufügen.

Der Vordruck kann kostenlos beim Deutschen Patent- und Markenamt bezogen oder über das Internet (www.dpma.de/marke/formulare/index.html) abgerufen werden.

Quelle: DPMA Mitteilung des Präsidenten

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Anlage:
Formblatt W 7005 – Achtung: Der geänderte Vordruck ist erst ab 1. September 2008 verfügbar!

Das DPMA also just in time…

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