Firmenname abgemahnt


Zurück auf Los oder 5000 Euro zahlen

Namen sind Schall und Rauch? Bettina Hass sieht das inzwischen anders. Besser: Ihre Erfahrung sagt ihr, dass dieser Spruch nicht stimmt.

[...] Wie vielen Unternehmensgründern war der damals 37 Jahre alten Frau ein sprechender Firmenname wichtig. In ihrem Fall wurde es „Glanz und Glamour“. Klang und klingt gut, hatte aber einen Fehler: Sie hatte ihn nicht schützen lassen.

Quelle: Kölner Stadt-Anzeiger

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Comments

Ich vermisse einen Hinweis auf Dein eigenes Blog: http://www.markenblog.de/2007/12/18/eugh-celine-marke-vs-geschaftsbezeichnung/

Viele Grüße aus Köln
Dominik Boecker

Die gute Celine – kennen die Kölner Gerichte die schon? :-)

Ob die Konstellation bei einer “1-Frau-Firma” greift? Wie kennzeichnet die Firma ihre Dienstleistungen – im Zweifel mit dem Unternehmensnamen und die gute Celine ist aus dem rennen.

Spannend wird die Celine Konstellation für mich, wenn immer mehr Vertriebsmarken in der Klasse 35 “Groß- und Einzelhandelsdienstleistungen mit…” eingetragen werden. Also wenn es nicht die Warenmarke Celine gewesen wäre, sondern die Vertriebsmarke, sieht die Entscheidung dann immer noch so aus?

Grüße vom Strand
Stefan

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