EuGH: Céline – Marke vs. Geschäftsbezeichnung


Nach einer jüngsten Entschei­dung des Euro­päi­schen Gerichts­hofs (EuGH) stellt die Benut­zung einer Geschäfts­be­zeich­nung, die mit einer älteren Marke iden­tisch ist, nicht unbe­dingt eine Rechts­ver­let­zung dar. Dies gilt auch dann, wenn es dabei um den Vertrieb von Waren geht, für die der Marken­schutz besteht. Es müsse fest­ge­stellt werden, ob die Funk­tion der Marke durch eine solche Benut­zung beein­träch­tigt werde.

Quelle: business-on.de

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