DPMA: Eintragung einer geografischen Angabe


Schutzkategorie: g.g.A.
Aktenzeichen: 305 99 000.4
Westfälischer Knochenschinken
Antragstellende Vereinigung/Antragsteller:
Name: Westfälische Schinken- und Wurstspezialitäten e.V.

Der Schutz begründende Zusammenhang zwischen dem Erzeugnis ” Westfälischer Knochenschinken” und seinem geografischen Ursprung ergibt sich insbesondere aus dem besonderen Ansehen, das jener infolge seiner Herkunft genießt (vgl. Art. 2 Abs.1 b) 2. Spiegelstrich der Verordnung). Herkunftsbedingte objektive Produktmerkmale müssen darüber hinaus nicht vorliegen.
Die eingeholten Stellungnahmen belegen deutlich, dass es sich beim Westfälischen Knochenschinken um eine regionale Spezialität handelt, die jedenfalls in Deutschland einen hohen Bekanntheitsgrad und einen guten Ruf hat. Weitere Belege hierfür finden sich in der Literatur (Bailey, Lambert-Ortiz, Radecka, Enzyklopädie der Lebensmittel, 1996, S 202; Der Brockhaus, Kochkunst, 2008, S.580). Westfälischer Schinken wird hier als einer der berühmtesten deutschen Schinken bezeichnet.
Die durch die natürlichen Bedingungen im abgegrenzten geografischen Gebiet geförderte jahrhundertealte Tradition
der Schinkenherstellung in Westfalen und das damit einhergehende besondere Know-how der örtlichen Produzenten
haben dazu beigetragen, dass es sich beim Westfälischen Knochenschinken um ein hochwertiges Erzeugnis mit typischem Geschmack handelt, das weit über Westfalen hinaus als regionale Spezialität bekannt ist und nicht zuletzt wegen seiner engen Verbindung zum Herkunftsgebiet ein hohes Ansehen genießt.

Entgegen der Auffassung des Bundesverbandes der Deutschen Fleischwarenindustrie handelt es sich bei dem vorliegenden Namen nicht um eine Gattungsbezeichnung im Sinne von Art. 3 Abs. 1 der Verordnung.
Insoweit ist zunächst insbesondere auf die Situation in den Mitgliedstaaten und in den Verbrauchsgebieten abzustellen.
Für das Ursprungsland Deutschland, in dem wohl auch der eindeutige Schwerpunkt des Verzehrs von Westfälischem Knochenschinken liegt, ist davon auszugehen, dass die betreffende Bezeichnung vom Verbraucher nach wie vor in erster Linie als Herkunftsangabe verstanden wird.

Quelle: DPMA

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