BPatG: 1800 ANTIGUO / SIERRA ANTIGUO

26 W (pat) 51/04

Leitsatz:

1800 ANTIGUO / SIERRA ANTIGUO
1. Einem kennzeichnungsschwachen Zeichenbestandteil kommt innerhalb einer älteren mehrgliedrigen Marke keine selbständig kennzeichnende Stellung zu, auch wenn er blickfangartig herausgestellt ist.

2. „1800 ANTIGUO“ ist nicht verwechselbar mit „SIERRA ANTIGUO“.

Quelle: Bundespatentgericht

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One Response to “BPatG: 1800 ANTIGUO / SIERRA ANTIGUO”

  1. Tequilla-Blog » Blog Archive » Sierra Antiguo Says:

    […] Übrigens, auch wenn es schone einen Antiguo gibt, der Sierra Antiguo ist, zumindest rein rechtlich, unverwechselbar. […]

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