BPatG: 1800 ANTIGUO / SIERRA ANTIGUO
26 W (pat) 51/04
Leitsatz:
1800 ANTIGUO / SIERRA ANTIGUO
1. Einem kennzeichnungsschwachen Zeichenbestandteil kommt innerhalb einer älteren mehrgliedrigen Marke keine selbständig kennzeichnende Stellung zu, auch wenn er blickfangartig herausgestellt ist.2. „1800 ANTIGUO“ ist nicht verwechselbar mit „SIERRA ANTIGUO“.
Quelle: Bundespatentgericht

September 16th, 2009 at 12:07 am
[…] Übrigens, auch wenn es schone einen Antiguo gibt, der Sierra Antiguo ist, zumindest rein rechtlich, unverwechselbar. […]