Pfoten weg! – Abmahnung von Jack Wolfskin

Unter dem Titel “Jack Wolfskin eröffnet den Abmahn-Herbst!” berichtet der werbeblogger über Abmahnungen auf Basis der Pfoten-Bildmarke.

Im Markenregister des DPMA finden sich für das Unternehmen JACK WOLFSKIN Ausrüstung für Draussen GmbH & Co. KGaA insgesamt 15 reine Bildmarken mit Pfotenabdruck. Die älteste der Marken datiert von 1982.

Registernummer:1049489

Anmeldedatum: 23.08.1982
Nizzaklassen: 20, 22, 25

Die 15 Pfoten-Marken im Registervollauszug. (PDF)

19 thoughts on “Pfoten weg! – Abmahnung von Jack Wolfskin”

  1. JACK WOLFSKIN- ABMAHNUNG
    Auch wenn sich die ganze Sache für die Abgemahnten ungerecht anhört und die Presse auf Ihrer Seite zu stehen scheint, ist der Abgemahnte am Ende doch alleine und der Leidtragende. Auf keinen Fall sollten sich die Abgemahnten darauf verlassen, dass eine Rettung durch die Presse naht und Jack Wolfskin schnell den Geschmack an dieser Abmahnwelle verlieren wird. Erfahrungsgemäß (siehe Abmahnwelle durch Abercrombie & Fitch) ebbt eine solche Welle erst nach einigen Monaten ab. Bis dahin droht den Abgemahnten bei falscher Reaktion schnell der Erlass einer einstweiligen Verfügung, die weitere enorme Kosten nach sich zieht. Deshalb sollte durch professionelle anwaltliche Hilfe reagiert werden. Sich wiederholende Sachverhalte ermöglichen dem Anwalt dabei, mit Pauschalhonoraren zu arbeiten.
    Unsere Kanzlei bietet im außergerichtlichen Bereich hier eine derartige Hilfe zu einem Pauschalhonorar von 250,- EUR netto zzgl. MwSt. (297,50 EUR brutto) an.

    Link: https://www.markenservice.net/dienstleistungen/produkt.php?doc_id=654

  2. Das Wappen, das ja auch nur als einen Bestandteil einen Pfotenabdruck enthält, dürfte dem Markenschutz wohl kaum im Wege stehen.
    Außerdem ist die taz, ob des Markenstreits mit JW möglicherweise auch etwas vorbelastet.

  3. Natürlich ist die Taz vorbelastet.
    Aber Dinkelkissen+Katzenpfote, Hundepfotenohrstecker, genähte Visitenkartenetuis+Katzenfpote haben ja auch nichts mit JW Produkten zu tun, teilweise waren die Pfotenabdrücke nicht mal annährend ähnlich.

    Hat JW das Markenrecht auf alle Pfoten (Katze, Hund, Marder, Bär). Geht JW jetzt gegen alle Hompages, Foren und gegen Artikel für Hunde und Katzen (mit Pfotenabdrücken) vor?

  4. Susi, mein Kommentar bezieht sich ganz konkret auf die im taz Artikel in Verbindung mit dem Stadtwappen gestellte Frage. Ich für meinen Teil kann nur schwer glauben, dass der Artikel keine Satire ist. Und auf Deine mit dem Link gepostete Frage hab ich mich bezogen.
    Kurz gesagt die Stadtwappen Geschichte ist in meinen Augen grosser Quatsch!

    Zu den Abmahnungen an die Dawanda Mitglieder findest Du hier im Blog diverse Einschätzungen, sowohl von mir, als auch von verschiedenen Lesern.

    Einfach mal in Ruhe durchstöbern
    z.B.
    http://www.markenblog.de/2009/10/20/pfotenmarken/

    oder

    http://www.markenblog.de/2009/10/21/schlechte-erfahrungen-mit-hausfrauen/

  5. Wenn JW so eintragen konnte wird dies schon okay sein. Ich sage auch nichts wenn die Abmahnung völlig berechtigt war- oftmals war aber wirklich eine andere Pfote zu sehen – was soll dann solch eine Abmahnung?

  6. Sehr interessante Informationen, vielen Dank dafür.
    Beschäftige mich schon eine ganze Weile damit und finde es immer Klasse die Meinung anderer zu erfahren.
    Also nochmals – vielen Dank.
    Gruß Dani

  7. Was mich an der Diskussion damals wie auch heute freut: Auch die großen Firmen “knicken” ein wenn ungerechtfertigt abgemahnt wird, allerdings bedarf es einen”Druck” der meist von sehr vielen Leuten ausgehen muss…

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