Lindenstreit – Gastronomen sollten ihren Namen ändern


Auf Basis der Marke Zur Linde wurden die “Lindenwirte” der Republik abgemahnt.

Namensänderung oder einmalige Lizenzgebühr nebst Anwaltshonorar lautete die Forderung des Markeninhaber.

Probleme gab es aber bezüglich der Priorität, denn die allermeisten der abgemahnten Gastronomen führten das Kennzeichen schon wesentlich länger als der Markeninhaber.
Inzwischen ruderte der Markeninhaber wieder zurück und ließ die Abmahnungen widerrufen.

Quelle: Allgemeine Hotel- und Gastronomie-Zeitung


1 Star2 Stars3 Stars4 Stars5 Stars (No Ratings Yet)
Loading...


Anzeige

Did you enjoy this post? Why not leave a comment below and continue the conversation, or subscribe to my feed and get articles like this delivered automatically to your feed reader.

Comments

No comments yet.

Leave a comment

(required)

(required)