WIPO: Gebührensenkung für Anmeldungen aus Entwicklungsländern


Die WIPO hat eine Gebührensenkung für Internationale Markenregistrierungen für sogenannte Least Developed Countries beschlossen.

Die Gruppe dieser Staaten definiert sich nach einer von der UNO geführten Liste, die derzeit 50 Staaten umfasst.
Von den Unterzeichnerstaaten des Madrider Markenabkommens oder des Madrider Protokolls finden sich Bhutan, Lesotho, Liberia, Mozambique, Sierra Leone, Sudan und Sambia auf der Liste.

Ab dem 01. Januar 2006 werden für Internationale Registrierungen auf Basis einer Heimatmarke aus diesen Staaten die Grundgebühren auf 10% des bisherigen Betrages gesenkt. Voraussetzung ist jedoch, dass der Anmelder in einem der Staaten tatsächlich eine Niederlassung betreibt oder einen Wohnsitz unterhält.
Die Gebührensenkung bezieht sich allerdings nur auf die Grundgebühr nicht aber auf die länderspezifischen Gebühren der beanspruchten Staaten.

Quelle: WIPO


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