v. Gravenreuths Pfändungsliste


Die Kanzlei Gravenreuth veröffentlicht eine Liste mit gepfändeten Domains.


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Comments

ich denke nicht das die liste vom graf kommt.

ein klick auf die links zeigt den fake. zwar ist die domäne auf ihn registriert, aber ich denke nicht das er solche links hinter die seiten legen würde.

Fake und nicht Fake, sollte man Gravenreuth wohl selber fragen.

Vergleicht man die Denic-Einträge dieser Seite mit denen von gravenreuth.de sieht man, dass es unterschiedliche Provider für die Seiten sind – ok, kann man machen wenn man Geld sparen will.
Außerdem ist einmal die Anwaltskanzlei Inhaber, im zweiten Fall ist es Gravenreuth persönlich. Sieht zumindest komisch aus.

Ich frage mich, warum man eine Domain pfändet, den Content aber belässt. Ich würde doch den Nameservereintrag ändern und auf meine Seite leiten.

Nachtrag. Auch nicht-von-heise-kopieren.de (stammt von Gravenreuth) sieht bei denic eher nach
gravenreuth.de als nach von-gravenreuth-gepfaendet.de aus. Ich halte es jetzt für einen Fake

[…] Quellen: Markenblog Lawblog […]

Wenn ich sehe, dass die Pfandsiegel Grafik von der gravenreuth Kanzleiseite geladen wird, kann ich das ganze nicht für einen Fake halten, mal abgesehen davon, dass die Domain von ihm selbst in einem sinnvollen Diskussionszusammenhang gepostet wurde.

“Ich würde doch den Nameservereintrag ändern und auf meine Seite leiten.”

Mit welchem Recht denn das? Das Inhibitorium gibt das mE nicht her. Ein Arrestatorium erscheint mir in dem Kontext Domain problematisch.

Und die Pfändung hat mit dem Verwertungsverfahren noch nichts zu tun, das Umleiten der Domain erscheint mir aber eine klassische Verwertungshandlung zu sein.

Grüße
Dominik

Man sehe nach unter:
http://www.gravenreuth.de/gepfaendet/

Der ausgesprochen liebenswürdige Freiherr von Gravenreuth feiert so kleine Siege um über die großen Niederlagen gegen mich hinwegzukommen.

Es ist kein Fake, sondern das übliche kritikwürdige Gravenreuthsche Benehmen.

http://www.rotglut.org liegt ihm übrigens so sehr am Herzen, dass er die Domain bei der DENIC pfänden lasen will. Für einen Anwalt, der auf Online-Recht spezialisiert sein will ist das sehr wunderlich. Dass Gravenreuth das macht eher nicht. Neuerdings verschickt er ja auch Abmahnungen mit seiner alten Adresse im Münchner Bahnhofsviertel als “Einstweilige Verfügunggsache zu einem Artikel den der Mann seit acht Monaten kennt. Sachliche Fehler, juristische Fehler und neuerdings eine Rechtschreibung, die man bei Anwälten sehr selten sieht.

Ich denke die Marke “Günter von Gravenreuth” ist ein untergehender Stern.

Was soll daran unzulässig sein?

Gepfändete Marken wie z.B. “fastix” oder “it-schule.de” werden unter voller Namensnennung des Inhabers veröffentlicht.

Mit freundlichen Grüßen

Günter Frhr.v.Gravenreuth
Rechtsanwalt, Dipl.Ing.(FH)

Ich bedaure es außerordentlich, dass man in diesem Land selbst Menschen, die nach eigener Auskunft keinerlei Schamgefühl haben, nicht die Meinung mit den einzig passenden Worten geigen darf.

fastix®

Joe-Job gegen Rechtsanwalt von Gravenreuth?

Wegen des schönen Wetters bin ich in den letzten Tagen leider nicht zum Bloggen gekommen, dafür habe ich aber zumindest das hübsche Foto links endlich vom Handy auf den Server geladen. Das Foto ist natürlich, wie alles hier im Parteibuch, zu meine…

Rotglut.org, fastix.de, it-schule.de gehört noch immer mir. Günter Freiherr von Gravenreuth hingegen ist vom Kammergericht Berlin in zweiter Instanz zu 14 Monaten verurteilt worden.

Grund: Betrug im Zusammenhang mit Pfändung der Domain TAZ.de, und mehrfach Unterschlagungen zu Lasten von Mandanten. Vorstrafe: 150 Tagessätze wegen 60-facher Urkundenfälschung.

Er hat Revision eingelegt, die aber wenig sinntragend erscheint.

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