Entscheidungen im Streit um Dracula

Markenbusiness berichtet über zwei Entscheidungen Berliner Gerichte zur Marke Dracula.

Während das Berliner Kammergericht einer Brandenburger Gaststätte den Ausschank von Dracula-Blut untersagte, gestattete das Berliner Landgericht Werbung mit dem Begriff Dracula, obwohl für die Werbeträger eine Marke gleichen Namens existiert.

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