B&O klagt für seine 3D-Marke


Der dänische HIFI-Hersteller Bang & Olufsen klagt vor dem Europäischen gericht erster Instanz gegen das Harmonisierungsamt für den Binnenmarkt. (Rechtssache T-460/05)

B&O hatte die nachfolgende dreidimensionale Marke in Form eines wie ein Stift gestalteten Lautsprechers auf einem niedrigen Podest für Waren der Klassen 9 und 20 angemeldet.

Anmeldung Nr. 3 354 371

b&o 3D

Die Anmeldung war vom HABM zurückgewiesen worden. Die Zurückweisung wurde von der Beschwerdekammer des HABM bestätigt.

B&O begründet die nunmehr eingereichte Klage wie folgt:

Klagegründe: Die Marke sei gemäß Artikel 7 Absatz 1 Buchstabe b der Verordnung Nr. 40/94 des Rates für alle beanspruchten Waren von Haus aus unterscheidungskräftig und genieße im Übrigen auch Verkehrsdurchsetzung nach Artikel 7 Absatz 3 der Verordnung.


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