EuG: IKEA klagt für seine Farbmarke


IKEA Systems B. V. aus den Niederlanden hat Klage gegen die Entscheidung des HABM und der Beschwerdekammer des HABM zur Zurückweisung der Anmeldung (Registernummer 3 160 363) eingereicht.

Klagegründe und wesentliche Argumente

Betroffene Gemeinschaftsmarke: Bildmarke, bestehend aus der Kombination der Farben Blau und Gelb für Waren und Dienstleistungen der Klassen 20 und 35 (Möbel, Werbung usw.) – Anmeldung Nr. 3 160 363.
Entscheidung des Prüfers: Zurückweisung der Anmeldung für alle Waren und Dienstleistungen.
Entscheidung der Beschwerdekammer: Zurückweisung der Beschwerde.
Klagegründe: Verstoß gegen Artikel 7 Absätze 1 Buchstabe b und 3 der Verordnung Nr. 40/94 des Rates, da die Marke hinreichende originäre Unterscheidungskraft habe und außerdem Unterscheidungskraft durch Benutzung in Deutschland, den Niederlanden und Schweden erworben habe.

Marke: 3 160 363
Nizzaklassen: 20, 35
Wiedergabe:
ikea

Quelle: HABM


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