Beispiel für irreführende Zahlungsaufforderungen


Das Deutsche Patent- und Markenamt warnt regelmäßig von Zahlungsaufforderungen und Eintragungsofferten, die von diversen Unternehmen an Inhaber frisch eingetragener Marken verschickt werden.

Warnung

vor irreführenden Zahlungsaufforderungen im Zusammenhang mit Schutzrechtsanmeldungen

Das Deutsche Patent- und Markenamt warnt eindringlich vor Zahlungsaufforderungen, die unter Verwendung behördenähnlicher Unternehmensbezeichnungen, Rechnungen bzw. Überweisungsträgern, die den Anschein amtlicher Formulare erwecken, eine Eintragung von Schutzrechten in nichtamtliche Register oder Veröffentlichung anbieten. Eine solche Zahlungsaufforderung entfaltet für sich allein keinerlei Rechtswirkungen, eine Zahlungsverpflichtung gegenüber dem Aussteller wird hierdurch nicht begründet.

Das Deutsche Patent- und Markenamt weist darauf hin, dass ein wirksamer Rechtsschutz nur durch die Anmeldung eines Schutzrechts beim Deutschen Patent- und Markenamt erlangt werden kann. Die Gebühren hierfür werden ausschließlich durch das Deutsche Patent- und Markenamt erhoben.

Insbesondere die Unternehmen PV Patentverlag Ltd., SRV Schutzrechtverlag Ltd., VFV Verlag für Veröffentlichungen, Matic-Verlagsgesellschaft mbH, DHV Deutscher Handelsregisterverlag AG, AGR Allgemeine Gewerbedatei e.K., WIG-Wirtschaftszentrale für Industrie und Gewerbe AG, WIHH-Wirtschaftsinstitut für Industrie, Handel, Handwerk AG und VVB Verlag für Veröffentlichungen und Bekanntmachungen GmbH stehen nicht im Zusammenhang mit Aufgaben und Leistungen des Deutschen Patent- und Markenamts.

Quelle DPMA

Gestern haben wir auch mal wieder so eine “Eintragungsofferte” erhalten. Bisher sind die Dinger immer zügig ins Altpapier gewandert. Aber vielleicht ist das ja auch von allgemeinem Interesse, daher als PDF-Dokument hinterlegt.

Schön, aber leider im PDF nicht vollständig zu lesen, ist der Absatz Leistungsumfang.

Das Verzeichnis für eingetragene Warenzeichen und Marken dient dem ständig stärker werdenden Informationsbedarf als Entscheidungshilfe bei Marktbeobachtungen im Hinblick auf Mitbewerber oder Geschäftspartner. Es enthält nur bestellte Eintragungen von Warenzeichen und Marken die durch das Deutsche Patentamt veröffentlicht wurden und wird in Form einer Datenbank geführt. jedes eingetragene Unternehmen hat die Möglichkeit Daten aus diesem verzeichnis für Warenzeichen und Marken abzurufen um sie als Informationsquelle zu verwerten. Anfragen sind jeweils schriftlich zu stellen.

Diesmal hat man sich auch richtig Mühe gemacht und zusätzlich unsere Adresse aus dem Telefonbuch ermittelt.
Gut so, je mehr Aufwand, desto weniger rechnet sich der Nepp.


1 Star2 Stars3 Stars4 Stars5 Stars (No Ratings Yet)
Loading...


Anzeige

Did you enjoy this post? Why not leave a comment below and continue the conversation, or subscribe to my feed and get articles like this delivered automatically to your feed reader.

Comments

No comments yet.

Leave a comment

(required)

(required)