EU Markengericht?


Über die Gedankenspiele um ein Europäisches Fachgericht für Marken berichtet die Deutsche Welle.

Die Möglichkeit der Gründung von Fachgerichten besteht seit dem Vertrag von Nizza aus dem Jahr 2001, um angesichts der zunehmenden Mitgliederzahl und EU-Kompetenzen den Europäischen Gerichtshof zu entlasten. Sie sind so genannte Eingangsgerichte, gegen die dann beim Gericht der ersten Instanz in Revision eingelegt werden kann. Bei der EU wird unter anderem über ein Fachgericht für Markenrecht nachgedacht. Die Richter des Gerichts wurden aus den verschiedenen Mitgliedsstaaten ausgewählt. Zu ihnen zählen Fachleute aus dem Arbeitsrecht, der Forschung, der Politik sowie zwei bisherige Rechtsreferenten am Europäischen Gerichtshof.


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Das EU Markengericht gibt es bereits. Was es nicht gibt, ist das EU-Verwaltungsgericht für Markensachen. Bitte nicht verwechseln.

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