Keine Verwechslungsgefahr zwischen Picaro und Picasso


Markenbusiness berichtet über das Verfahren um die Markenanmeldung Picaro der DaimlerChrysler AG.

Die DaimlerChrysler AG kann den Markennamen „Picaro“ auch in Zukunft für Kraftfahrzeuge nutzen. Das geht aus einem Gutachten hervor, das der Generalanwalt Ruiz-Jarabo Colomer jetzt dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) vorlegte (Rechtssache C-361/04 P). Die Erbengemeinschaft Picassos hat ein Urteil erster Instanz angefochten, das den Eintrag der EU-Marke „Picaro“ für zulässig erklärt hat. Die Nachfahren des berühmten Künstlers wollen DaimlerChrysler am Schutz der Bezeichnung hindern, weil sie der Auffassung sind, der Name ähnele der von ihnen 1997 in Klasse 12 für Automobile angemeldeten Gemeinschaftsmarke „Picasso“.


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