Löschungen nach Widerspruch (37/2011)

Die nachfolgenden Marken wurde vom Deutschen Patent- und Markenamt nach Abschluss des Widerspruchsverfahrens vollständig aus dem Markenregister gelöscht.

300 62 902

Nizzaklassen: 4, 9, 12, 18, 24

304 43 169

Nizzaklasse: 35

306 00 475

Nizzaklassen: 41, 43

307 05 650
VITANOA
Nizzaklasse: 05

307 71 636
IONIS
Nizzaklassen: 29, 31

30 2009 040 396
MASTER SMITH
Nizzaklassen: 14, 18, 25

30 2009 045 171

Nizzaklassen: 10, 40, 44

30 2009 054 118

Nizzaklasse: 29

30 2009 057 241
fiwis24
Nizzaklasse: 36

30 2010 000 591
SmartVIP
Nizzaklassen: 7, 9, 11, 37, 38

Quelle: DPMA

Löschungen nach Widerspruch (27/2011)

Die nachfolgenden Marken wurde vom Deutschen Patent- und Markenamt nach Abschluss des Widerspruchsverfahrens vollständig aus dem Markenregister gelöscht.

307 78 196
EXEL
Nizzaklasse: 25

30 2009 013 938
METIPOTA
Nizzaklassen: 29, 30, 33

30 2009 027 745
OKTO
Nizzaklassen: 05, 32

30 2009 058 189
LLOYDS
Nizzaklasse: 32

Quelle: DPMA

Wer anderen eine Grube gräbt…

Gastkommentar von Rechtsanwalt Karsten Prehm

Hätten Sie diese Marke

für einen Mandanten in der Klasse 36 für Finanz- und Immobilienprodukte angemeldet, wenn sie diese bekannte/durchgesetzte Marke

(Registernummer: 2008096)

und diese bekannte/durchgesetzte Marke

(Registernummer: 1015217)

kennen?

Herr Rechtsanwalt Dipl.-Ing. H. von der Kanzlei B. aus H. hat! Und bewirbt seinen Erfolg in einem bloßen Widerspruchsverfahren vorm DPMA unter Bloßstellung der Juristen auf der Gegenseite in der Presse

Wenn das mal kein Schnellschuss ist.

Laut H. wurde das Verfahren von Schwäbisch Hall ausschließlich dadurch verloren, dass man verpasst hatte, die markenmäßige Benutzung aus eigenen Stücken nachzuweisen.

H. führt in der Presseveröffentlichung an, dass er die Nutzung der Marke gerügt habe und die Markeninhaberin hierauf im Widerspruchsverfahren nicht reagiert hätte. Aber neben dem Rechtsmittel der Erinnerung beim DPMA oder der Beschwerde zum BPatG steht es der im Widerspruchsverfahren unterlegenen Markeninhaberin frei sofort den ordentlichen Rechtsweg zu beschreiten. Die Kennzeichengerichte urteilen in solchen Sachlagen, insbesondere bei bekannten Marken relativ spaßfrei und tendenziell für den Antragsteller.

Diese Sache kann also für den Mandanten möglicherweise noch ein teures Nachspiel haben.
Aber was soll’s. Schwamm drüber. Hauptsache der Anwalt steht als toller Hecht da.

Löschungen nach Widerspruch (24/2011)

Die nachfolgenden Marken wurde vom Deutschen Patent- und Markenamt nach Abschluss des Widerspruchsverfahrens vollständig aus dem Markenregister gelöscht.

30 2009 017 345
Cuelux
Nizzaklasse: 09, 11

30 2009 026 173

Nizzaklassen: 09, 25

30 2009 039 284

Nizzaklassen: 14, 25, 26

Quelle: DPMA

Löschungen nach Widerspruch (23/2011)

Die nachfolgenden Marken wurde vom Deutschen Patent- und Markenamt nach Abschluss des Widerspruchsverfahrens vollständig aus dem Markenregister gelöscht.

304 43 725
TEFLEXAN
Nizzaklasse: 01

307 56 899

Nizzaklassen: 35, 38, 39

30 2008 054 831

Nizzaklassen: 35, 41

30 2009 007 016

Nizzaklassen: 15, 35, 37

30 2009 029 002

Nizzaklasse: 09

30 2009 050 954
MDF GRUPPE MITTELDEUTSCHE FINANZ GRUPPE
Nizzaklasse: 36

Quelle: DPMA