WEISSES GOLD – Meissen vs. KPM

Markenstreit unter den Luxusporzellanherstellern Staatliche Porzellan-Manufaktur Meissen GmbH und der Königlichen Porzellanmanufaktur (KPM).

So versucht Meissen, sich einen Begriff als Marke europaweit schützen zu lassen, der von jeher als Bezeichnung für Luxusporzellan gebräuchlich ist: weißes Gold. Woltmanns Anwälte haben jetzt beim europäischen Harmonisierungsamt für den Binnenmarkt im spanischen Alicante beantragt, die entsprechende Gemeinschaftsmarke 7530942 für nichtig zu erklären. Die hatte Meissen im Herbst 2009 beantragt.

Die Eintragung sei als „bösgläubig“ anzusehen, schrieben die KPM-Anwälte nach Spanien. Hinter dem Eintrag stehe eine „Behinderungsabsicht“. Es gehe darum, allein den Marktzutritt eines Dritten zu verhindern. „Die Wortkombination ,weißes Gold’ stellt zweifelsfrei ein gebräuchliches Synonym für Porzellan dar“, heißt es in dem Antrag an die spanische EU-Behörde. Die Klärung der Angelegenheit könne bis zu einem Jahr dauern, heißt es in der Branche.

Quelle: Berliner Morgenpost

Das HABM führt die Wortmarke “WEISSES GOLD” unter Registernummer 7530942. Beansprucht werden folgende Waren und Dienstleistungen:

14 Uhrengehäuse; Broscheplättchen; Ringsteine; Münzen; Plaketten; Schmuck; Schmuckwaren aller Art.

21 Porzellanwaren aller Art, nämlich: bemalte Glaswaren, emailliertes Glas, Glas, roh oder teilweise bearbeitet, Glaskugeln, Gläser, Gefäße, Kristallglaswaren, Trinkgläser, Tafelgeschirr, insbesondere Kaffee-, Tee-, Mokka-, Speiseservice aus Porzellan, Tafelservice nicht aus Edelmetall, Figuren aus Porzellan, Schilder aus Porzellan, Büsten aus Porzellan.

35 Dienstleistungen des Einzelhandels über das Internet in den Bereichen: Kosmetik und Haushaltswaren, Uhren und Schmuckwaren, Druckereierzeugnisse, Papierwaren und Schreibwaren, Täschner- und Sattlerwaren, Dekorationswaren, Schuh- und Textilwaren, Spielwaren, Lebensmittel und Getränke, Tabakwaren und sonstige Genussmittel, Dienstleistungen des Großhandels über das Internet in den Bereichen, Kosmetik und Haushaltswaren, Uhren und Schmuckwaren, Druckereierzeugnisse, Papierwaren und Schreibwaren, Täschner- und Sattlerwaren, Dekorationswaren, Schuh- und Textilwaren, Spielwaren, Lebensmittel und Getränke, Tabakwaren und sonstige Genussmittel, Einzelhandelsdienstleistungen in den Bereichen: Kosmetik und Haushaltswaren, Uhren und Schmuckwaren, Druckereierzeugnisse, Papierwaren und Schreibwaren, Täschner- und Sattlerwaren, Dekorationswaren, Schuh- und Textilwaren, Spielwaren, Lebensmittel und Getränke, Tabakwaren und sonstige Genussmittel, Großhandelsdienstleistungen in den Bereichen: Kosmetik und Haushaltswaren, Uhren und Schmuckwaren, Druckereierzeugnisse, Papierwaren und Schreibwaren, Täschner- und Sattlerwaren, Dekorationswaren, Schuh- und Textilwaren, Spielwaren, Lebensmittel und Getränke, Tabakwaren und sonstige Genussmittel, Online- und Katalogversandhandelsdienstleistungen in den Bereichen: Kosmetik und Haushaltswaren, Uhren und Schmuckwaren, Durckereierzeugnisse, Papierwaren und Schreibwaren, Täschner- und Sattlerwaren, Dekorationswaren, Schuh- und Textilwaren, Spielwaren, Lebensmittel und Getränke, Tabakwaren und sonstige Genussmittel.

Eine identische Markenanmeldung ist im Jahr 2009 vom DPMA zurückgewiesen worden (Aktenzeichen 302008077481.9). Das Amt führte im Erstprüfer-1-Beschluss treffend aus “Fehlende Unterscheidungskraft (§ 8 Abs. 2 Nr. 1) „Bezeichnung für Porzellan”.

Dieses Beispiel zeigt einmal mehr wie “dank” der laxen Prüfung in Alicante der Markenschutz für nicht unterscheidungskräftige Bezeichnungen quasi durch die europäische Hintertür auch in Deutschland erlangt werden kann.
Im Rahmen der Prüfung auf absolute Schutzhindernisse sollte der Gegencheck im entsprechenden nationalen Markenregister auf etwaige Schutzverweigerungen identischer Marken eigentlich zu leisten sein.

Sollte also ein Mineralölkonzern auf die Idee kommen sich die Wortmarke “Schwarzes Gold” für Brennstoffe und Rohöl zu sichern, rate ich dringend zur Anmeldung in Alicante!

Löschungsanträge (06/2011)

Gegen die nachfolgenden Marken wurde vom Deutschen Patent- und Markenamt in der 6. Kalenderwoche ein Löschungsantrag veröffentlicht.

398 52 926
Watt
Nizzaklassen: 35, 39, 42

398 69 970

Nizzaklasse: 30

302 25 813
Bernsteinmassage
Nizzaklasse: 03, 41

306 53 608
BiM – Markt
Nizzaklasse: 35

30 2008 019 852
PALMIRA
Nizzaklasse: 14

30 2008 021 226
Hotfix
Nizzaklassen: 14, 26

30 2008 066 452

Nizzaklassen: 35, 41, 45

30 2009 075 786
W34/70
Nizzaklasse: 30

Quelle: DPMA

Himmelsscheibe – DPMA verfügt Löschung der Marken

Zwölf Jahre nach dem Fund der Himmelsscheibe von Nebra muss das Land Sachsen-Anhalt wieder um seine Rechte an der 3600 Jahre alten Bronzeplatte bangen. Nach einer Entscheidung des Deutschen Patent- und Markenamtes müssen drei Marken, die das Landesamt für Archäologie in Halle zum Schutz der Scheibe hatte eintragen lassen, gelöscht werden.

Quelle: Mitteldeutsche Zeitung

Die Beschlüsse des DPMA im Löschungsverfahren sind auf der Webseite von RA Möbius einsehbar.

http://www.rechtsanwaltmoebius.de/urteile/DPMA_30250476_Marke_Himmelsscheibe-von-Nebra.pdf

http://www.rechtsanwaltmoebius.de/urteile/DPMA_30507066_Marke_Himmelsscheibe-von-Nebra.pdf

http://www.rechtsanwaltmoebius.de/urteile/DPMA_30506901_Marke_Himmelsscheibe-von-Nebra.pdf

Gegen den Löschungsbeschluss ist für den Markeninhaber noch die Beschwerde beim Bundespatentgericht möglich. Insofern sind die Markenlöschungen noch nicht rechtskräftig.

Im Markenregister finden sich die folgenden Marken für den Suchbegriff “Himmelsscheibe”

Registernummer: 30247929

Nizzaklassen: 14, 16, 21, 25, 28, 33
Rechtsstand: Gelöscht
Inhaber: Stadt Querfurt

Registernummer: 30247930

Nizzaklassen: 14, 16, 21, 25, 28, 33
Rechtsstand: Gelöscht
Inhaber: Stadt Querfurt

Registernummer: 30250476

Nizzaklassen: 14, 16, 18, 21, 25, 28, 30
Rechtsstand: Eingetragen – Löschverfahren anhängig
Inhaber: Land Sachsen-Anhalt

Registernummer: 30463634
Himmelsscheibe von Nebra
Nizzaklasse: 33
Rechtsstand: Gelöscht

Registernummer: 30463636
Himmelsscheibe
Nizzaklasse: 33
Rechtsstand: Gelöscht

Registernummer: 30506901

Nizzaklassen: 06, 09, 14, 16, 18, 20, 21, 24, 25, 26, 28, 30, 33, 34, 41
Rechtsstand: Eingetragen – Löschungsverfahren anhängig
Inhaber: Land Sachsen-Anhalt

Registernummer: 30507066

Nizzaklassen: 06, 09, 14, 16, 18, 20, 21, 24, 25, 26, 28, 30, 33, 34, 39, 41
Rechtsstand: Eingetragen – Löschungsverfahren anhängig
Inhaber: Land Sachsen-Anhalt

Registernummer: 30722545
Hotel zur Himmelsscheibe
Nizzaklassen: 36, 43
Rechtsstand: Eingetragen
Inhaber: Marko Hartung

Registernummer: 30749755
Hotel “Himmelsscheibe”
Nizzaklasse: 43
Rechtsstand: Eingetragen
Inhaber: Rüdiger Kürbs

EU-Marke: 9533423

Nizzaklassen: 06, 09, 14, 16, 18, 20, 21, 24, 25, 26, 28, 29, 30, 33, 34, 39, 41
Rechtsstand: Anmeldung veröffentlicht
Anmeldedatum: 18.11.2010
Inhaber: Land Sachsen-Anhalt

Quelle: DPMA, HABM

Löschungen nach Widerspruch (03/2011)

Die nachfolgenden Marken wurde vom Deutschen Patent- und Markenamt nach Abschluss des Widerspruchsverfahrens vollständig aus dem Markenregister gelöscht.

307 12 667
Formodapp
Nizzaklasse: 05

30 2008 008 364
DONNER
Nizzaklassen: 32, 33

30 2008 011 328
FLUVIO
Nizzaklasse: 33

30 2008 047 563
Ribastat
Nizzaklasse: 05

30 2008 078 286
Gurken-Radler
Nizzaklasse: 32

Quelle: DPMA

Löschungsanträge (04/2011)

Gegen die nachfolgenden Marken wurde vom Deutschen Patent- und Markenamt in der 4. Kalenderwoche ein Löschungsantrag veröffentlicht.

306 72 010
Cool Cassis
Nizzaklasse: 30

30 2008 032 509
Freiwild
Nizzaklassen: 18, 21, 28, 34

30 2010 000 565
Bierhimmel
Nizzaklassen: 35, 43

Quelle: DPMA

Löschungen (03/2011)

Die nachfolgenden Marken wurde vom Deutschen Patent- und Markenamt nach Abschluss des Löschungsverfahrens vollständig aus dem Markenregister gelöscht.

1 156 664
PRIMAX
Nizzaklasse: 05
Verfall (§ 49 MarkenG)

2 097 952

Nizzaklasse: 03
Verfall (§ 49 MarkenG)

395 45 016
LANROVER
Nizzaklassen: 09, 16, 42
Verfall (§ 49 MarkenG)

300 01 887
ALTEA
Nizzaklassen: 01, 29, 30, 32, 33, 43
Verfall (§ 49 MarkenG)

300 34 501
SpeedDating
Nizzaklassen: 41, 45
Abs. Schutzhindernisse (§ 50 MarkenG)

300 70 150
Bluestone
Nizzaklassen: 35, 41, 42
Verfall (§ 49 MarkenG)

306 13 825

Nizzaklassen: 14, 26, 35
Abs. Schutzhindernisse (§ 50 MarkenG)

307 63 978

Nizzaklassen: 16, 35, 41
Abs. Schutzhindernisse (§ 50 MarkenG)

30 2008 039 458
PostwurfSelect
Nizzaklassen: 35, 39
Abs. Schutzhindernisse (§ 50 MarkenG)

30 2009 017 372

Nizzaklassen: 29, 30, 31
Abs. Schutzhindernisse (§ 50 MarkenG)

Quelle: DPMA