Unter dem Titel “„Gefährliche“ KI, „zahnloser“ DSA, „abgehängtes“ Deutschland?” berichtet das Deutsche Patent- und Markenamt über das DPMAnutzerforum 2025.
Tag: DPMA
MarkenG schlägt DSGVO
Vor einigen Tagen hatte ich über den Versuch eines Markenanmelders berichtet, seine personenbezogenen Anmelderdaten und die Zustellanschrift zur Markenanmeldung aus dem Markenregister löschen zu lassen.
Über den Anspruch auf Löschung gem. ART 17 DSGVO musste das DPMA als verantwortliche Stelle entscheiden. Nach Auskunft der Pressestelle des DPMA werden deratige Anträge nur äußerst selten gestellt. Daher dauerte die Bearbeitung des Antrages ein paar Tage.
Jetzt werden die Anmelderangaben wieder vollständig im Markenregister geführt.
DPMA: Unternehmen und Institutionen mit den meisten Markeneintragungen im Jahr 2024

DPMAnutzerforum 2025
Das Deutsche Patent- und Markenamt hat die Vortragsunterlagen zum jüngst in München veranstalteten DPMAnutzerforum veröffentlicht.

Verwechslungsfähig?

DPMA und Bundespatentgericht sehen die Verwechslungsgefahr aufgrund der klanglichen Identität der Marken als gegeben.
Was meinen die MarkenBlog-Leser?
BPatG: OMNI POWER
Das Bundespatentgericht kippt die Zurückweisung der Schutzerstreckung auf die Bundesrepublik Deutschland der international registrierten Wortmarke “OMNI POWER” für Waren der Klasse 05 und führt aus:
Nach diesen Grundsätzen kann der Schutz suchenden IR-Marke OMNI POWER nicht jegliche Unterscheidungskraft abgesprochen werden. Ihr kommt in Verbindung mit den beanspruchten Waren keine unmittelbar beschreibende Bedeutung zu. Ein enger Sachbezug zu ihnen ist ebenfalls nicht erkennbar. Auch handelt es sich bei ihr nicht um eine gebräuchliche Wortfolge.
Quelle: Bundespatentgericht 25 W (pat) 539/23