Guttenberg – die Marke

Kaum ist die Plagiatsaffäre um den nunmehr Ex-Verteidigungsminister durch den Rücktritt von allen politischen Ämtern beendet, tauchen die ersten – leider üblichen – Trittbrettfahrer auf.

Quelle: DPMA

In den Nizzaklassen 09, 14 und 25 finden sich bzw. Computer, Datenträger, Software (09), Schmuck, Juwelierwaren und Uhren (14) und Bekleidung (25).

Assange beantragt Markenschutz

Wikileaks-Sprecher Julian Assange sorgt wieder einmal für Aufsehen. Er hat beim britischen Marken- und Patentamt einen Markeneintrag für den eigenen Vor- und Zunamen beantragt. Das hat zwar zunächst nicht viel zu bedeuten, doch es könnte den Eindruck verstärken, dass Assange nebenbei mit der Kommerzialisierung seines Wikileaks-Schaffens beschäftigt ist.

Quelle: intern.de

Auch beim Europäischen Markenamt in Alicante ging am 14.02.2011 ein entsprechender Antrag auf Markenschutz ein.

Unter der Nummer 9734096 wird der Schutz für die Wortmarke JULIAN ASSANGE in der Nizzaklasse 41 beantragt.
Als Dienstleistungen werden

Public speaking services; news reporter services; journalism; publication of texts other than publicity texts; education services; entertainment services.

benannt.
Markeninhaber ist Julian Assange mit einer Anschrift in London.

Xoom – der nächste Markenstreit

Der amerikanische Online-Bezahldienst Xoom Corporation stört sich an dem Namen von Motorolas seit vorgestern erhältlichem Android-Tablet Xoom. Das Unternehmen hat bei einem kalifornischen Gericht eine Klage eingereicht und verlangt darin von Motorola Mobility, den Namen nicht weiter zu verwenden: Motorola habe die Namensrechte von Xoom verletzt

Quelle: Heise

Beide Marken sind auch in der Europäischen Gemeinschaft eingetragen bzw. angemeldet.
Unter der Registernummer 3710068 wird die Wortmarke XOOM der Xoom Corporation in den Klassen 35 und 36 geführt. Mit Priorität von 2004 werden die Dienstleistungen

35 Verkaufsförderung für Waren und Dienstleistungen Dritter, nämlich Lieferung von Informationen zu Geldüberweisungen und Lieferungen Dritter außerhalb der Vereinigten Staaten.
36 Geldtransfer; elektronische Kapitaltransferdienste; Zahlungsüberweisungen;elektronischer Zahlungsverkehr, nämlich elektronische Verarbeitung und Übertragung von Rechnungszahlungsdaten;Finanzinformationen in Form von Wechselkursen.

beansprucht.

Am 27.10.2010 wurde von Motorola die Wortmarke MOTOROLA XOOM (Nummer 9477167) angemeldet. Die Marke beansprucht den Schutz in der Nizzaklasse 09 für

Mobile Computer und diesbezügliches Zubehör, nämlich Dockingstationen, Gestelle, Befestigungen, Halterungen, Stative, Tragebehältnisse, Hüllen, Schutz- oder Schmucküberzüge, Batterien, Netzadapter, Kabel, Verbinder, Kopfhörergarnituren und Lautsprecher.

Stellt sich also mal wieder die Frage der Verwechslungsfähigkeit, insbesondere die Verwechslungsfähigkeit der beanspruchten Waren und Dienstleistungen.

Löschungsanträge (08/2011)

Gegen die nachfolgenden Marken wurde vom Deutschen Patent- und Markenamt in der 8. Kalenderwoche ein Löschungsantrag veröffentlicht.

302 40 572

Nizzaklasse: 07

30 2008 022 471
premio
Nizzaklassen: 09, 35, 44

30 2008 026 763

Nizzaklassen: 16, 35, 42

30 2010 020 833

Nizzaklassen: 16, 35, 41

Quelle: DPMA