EHEC schon 1994 ein Thema

– jedenfalls im Markenregister.

Aktenzeichen: 398112274

Nizzaklasse: 01

Kit bestehend aus chemischen Erzeugnissen für gewerbliche, wissenschaftliche, medizinische und diagnostische Zwecke zum Nachweis von EHEC

Status: 13.07.1999

Zurückweisung durch Erstprüfer-2-Beschluss
Begründung: Fehlen jeglicher Unterscheidungskraft sowie beschreibende (Freihaltungsbedürftige) Angabe (§ 8 Abs.2 Nr.1 u.2)
„EHEC = Fachabkürzung für ‘enterohämorrhagische Escheria coli’ und Fachbegriffe der englischen Sprache; Gesamtbedeutung:Satz zusammengehöriger chemischer Erzeugnisse, die zur Feststellung, zum Erkennen bzw. zum Nachweis von EHEC-Giftgenen dient- Waren- und”

Weniger pingelig war man 1994 in Bezug auf die Internationale Markenregistrierung “EHEC-Tek” (Registernummer: 625813), die in den Klassen 01 und 05 auch mit Schutz in Deutschland registriert wurde.
Markeninhaberin ist die bioMérieux B.V. aus den Niederlanden.

MontagsMarken 23. KW

Die MontagsMarken sind bemerkenswerte Fundstücke, die an einem bestimmten Montag beim DPMA angemeldet wurden.
Zur MontagsMarke sind aber nur besondere Marken berufen, die lustig, skurril, prominent oder auch misslungen sind. Die Auswahl der Marken ist rein subjektiv.

Markenanmeldungen vom Montag, dem 07.06.2010. An diesem Tag wurden insgesamt 148 Markenanmeldungen beim Deutschen Patent- und Markenamt eingereicht.

302010026703

Nizzaklassen: 16, 41, 42

302010026713

Nizzaklasse: 28

302010033856

Nizzaklassen: 12, 37, 39

302010033869

Nizzaklassen: 25, 36, 37, 43, 44, 45

Quelle: DPMA

2011 – Zahl der Markenanmeldungen geht um 15% zurück?

Rechtsanwalt Sylvio Schiller hat sich in die statistischen Tiefen des Markenregisters begeben. Unter den zweifelsfrei interessanten Informationen findet sich jedoch eine Aussage, die ich gerne hinterfragt hätte. Leider ist jedoch ein Kommentar im Blog nicht möglich.

Die Zahl der Markenanmeldungen in diesem Jahr ist jedoch erheblich rückläufig, denn im letzten Jahr sind im selben Zeitraum 29137 und damit 4291 (15%) mehr als dieses angemeldet wurden.

Vorausgesetzt es ist der Zeitraum 01.01.2011 bis einschließlich 31.05.2011 gemeint, so ist diese Aussage sicherlich mit einer erheblichen Fehlerquote behaftet. Markenanmeldungen aus dem Monat Mai, insbesondere Markenanmeldungen, die nicht elektronisch, sondern in althergebrachter Papierform beim DPMA eingehen, können noch nicht vollständig erfasst und veröffentlicht sein.
Die Vorjahrszahlen sind dem gegenüber vollständig erfasst, so daß der ermittelte Rückgang der Markenanmeldungen nahezu ausschließlich aus dem letzten Monat resultiert und schlicht auf unvollständigen Daten basiert. Wenn man die Recherche in einigen Wochen wiederholen würden, sollte von dem 15%igen Rückgang nicht mehr viel übrigbleiben.

Zur Veranschaulichung die aktuell hier ermittelten Monatszahlen für 2011 (Vergleichzahlen 2010 in Klammern):

Januar: 5016 Markenanmeldungen (5209)
Februar: 5946 Markenanmeldungen (5882)
März: 6463 Markenanmeldungen (7294)
April: 5299 Markenanmeldungen (5906)
Mai: 1282 Markenanmeldungen (5917)

Wegen der Verwendung unterschiedlicher Datenbanken weichen die Zahlen sicherlich im Detail von RA Schillers Zahlen ab, der Trend wird aber klar.

Markenverband: Europa benötigt eine Behörde für geistiges Eigentum

Produkt- und Markenpiraterie, die zumeist mit kriminellen oder mafiosen Strukturen einhergeht, ist eine der größten Bedrohungen für qualitäts- und innovationsgetriebene Volkswirtschaften und deren nachhaltiges Wachstum. Vor diesem Hintergrund fordert der Markenverband, dass der Kompetenz- und Aufgabenbereich des europäischen Markenamtes weit über die bisherigen Zuständigkeitsgrenzen erweitert wird. „Europa braucht mehr als ein gemeinsames Markenamt, es braucht eine mit umfangreichen Aufgaben ausgestattete Behörde für geistiges Eigentum, ein echtes IP-Office“, sagt Dr. Alexander Dröge, Leiter Recht/Verbraucherpolitik im Markenverband.

Dabei muss diese Behörde gar nicht neu geschaffen werden, vielmehr sollte bei Überlegungen zu einer Erweiterung des Kompetenz und Aufgabenbereichs des Harmonisierungsamtes für den Binnenmarkt (HABM) mutig über die bisher bestehenden Zuständigkeitsgrenzen hinausgedacht werden.

Ein solches europäisches Intellectual Property (IP)-Office könnte seinen Informations- und Schulungsservice gerade für kleine und mittlere Unternehmen ausbauen, um diesen die Erlangung von Schutzrechten weiter zu erleichtern. Dies lässt sich hervorragend auch in Kooperation mit den nationalen Markenämtern umsetzen. Doch das Informations- und Schulungsangebot für Unternehmen kann auch weit über den europäischen Ansatz hinaus gehen. Durch Kooperationen mit Drittstaaten könnte ein europäisches IP-Office nicht nur die Weiterentwicklung des Schutzes geistigen Eigentums in anderen Teilen der Welt forcieren, sondern für europäische Unternehmen auch ein wichtiger Informationspool zur Erlangung und Verteidigung von Schutzrechten in diesen Drittstaaten werden.

Neben der Modernisierung und Harmonisierung von Fragen der Markeneintragung und Markenrecherche muss der Ansatz eines echten IP-Office aber auch auf den Bereich der Durchsetzung der Rechte des geistigen Eigentums gerichtet sein. Die Eingliederung des European Observatory on Counterfeiting and Piracy in das HABM ist hier ein guter, aber eben nur ein erster Schritt. Die Unterstützung von Durchsetzungsbehörden wie Zoll und Polizei könnte folgen. Dabei geht es nicht darum, dass sich ein IP-Office in Fahndungsaktivitäten einmischt. Die Erweiterung der Datenbanken um Details von Originalprodukten und Hintergrundinformationen zu Fälschungen sowie Ansprechpartner in den Unternehmen kann aber eine wertvolle Hilfe sein.

Zusätzlich sollte ein europäisches IP-Office das Wissen um den Schutz geistigen Eigentums durch wissenschaftliche Studien und Forschungsprojekte vorantreiben So könnten nicht nur neue Erkenntnisse für Durchsetzungsbehörden und Rechteinhaber gewonnen werden. Das IP-Office könnte auch intensiver noch als bisher ein Berater der Kommission zur Fortentwicklung des Rechtsrahmens werden. Eine Art Wissens- und Interessensvertretung für die Rechte des geistigen Eigentums.

Quelle: Pressemitteilung Markenverband