MontagsMarken 28. KW

Die MontagsMarken sind bemerkenswerte Fundstücke, die an einem bestimmten Montag beim DPMA angemeldet wurden.
Zur MontagsMarke sind aber nur besondere Marken berufen, die lustig, skurril, prominent oder auch misslungen sind. Die Auswahl der Marken ist rein subjektiv.

Markenanmeldungen vom Montag, dem 12.07.2010. An diesem Tag wurden insgesamt 169 Markenanmeldungen beim Deutschen Patent- und Markenamt eingereicht.

302010041696

Nizzaklassen: 18, 25, 44

302010041648

Nizzaklassen: 05, 16, 18, 21, 24, 25, 29, 30, 32, 35, 41, 43

302010041626

Nizzaklassen: 16, 35, 41

302010041533

Nizzaklassen: 29, 30, 43

Quelle: DPMA

Kein Markenschutz für “Graf Ficken”

Aus der Abteilung “schutzunfähig” im Juli präsentieren wir folgende vom Deutschen Patent- und Markenamt zurückgewiesene Markenanmeldungen.


Aktenzeichen: 302010044894.6

Zurückweisung durch Erstprüfer-1-Beschluss
Begründung: Täuschende Angabe (§ 8 Abs. 2 Nr. 4)
„ficken – Vulgärausdruck, der mit dem Titel “Graf” nur relativiert wird, fehlende Angabe zur Jahreszahl”


Aktenzeichen: 302010043781.2

Zurücknahme nach Beanstandung
Begründung: Verstoß gegen öffentliche Ordnung/gute Sitten (§ 8 Abs. 2 Nr. 5)
„sittlich anstößig, Frauendiskrimination”

Quelle: DPMA

Historische Marken gelöscht

Wegen Nichtverlängerung (§ 47 MarkenG) durch die Markeninhaber sind die nachfolgenden Marken vollständig aus dem Markenregister gelöscht worden.

136 120
Hoch’s
Nizzaklasse: 33
Anmeldedatum: 26.09.1910
Nichtverlängerung (§ 47 MarkenG) 01.10.2010

138 298
Beniform
Nizzaklasse: 05
Anmeldedatum: 15.09.1910
Nichtverlängerung (§ 47 MarkenG) 01.10.2010

150 751
ANSCO.
Nizzaklassen: 01, 09
Anmeldedatum: 23.02.1911
Nichtverlängerung (§ 47 MarkenG)

Quelle: DPMA

Huddle – Markenproblem für Google+?

Nicht einmal eine Woche nach dem Start der öffentlichen Testphase steht Google bei Google+ möglicherweise juristischer Ärger ins Haus. Denn eine der Kernfunktionen verletzt möglicherweise die Namensrechte eines bereits 2006 in Großbritannien gegründeten Unternehmens.

Dabei handelt es sich um Huddle, die eine gleichnamige Web-Applikation für Projektmanagement und „Team Collaboration“ anbieten.

Quelle: ComputerBase

Die Wortmarke “HUDDLE” ist unter der Registernummer 5558531 mit Priorität vom 15.12.2006 als Europäische Gemeinschaftsmarke registriert. Beansprucht wird der Schutz in den Klassen 35, 38 und 42. Das Dienstleistungsverzeichnis in der Klasse 42 lautet:

Computer-Dienstleistungen; Dienstleistungen eines Informatikers; Erstellung, Pflege und Hosting von Online-Webeinrichtungen für Dritte; Hosting von Inhalten Dritter auf Websites; Hosting von Online-Web-Einrichtungen für Dritte zur Organisation und Durchführung von Online-Meetings, Online-Zusammenkünften und interaktiven Online-Diskussionen; Computerdienstleistungen in Form von kundenspezifischen Webseiten mit Multimedia, Videos, Fotos, Informationen, Unternehmensinformationen und Unternehmensprofilen, persönlichen Informationen und persönlichen Profilen; Vermietung und Leasing von Computersoftware; Leistungen in Bezug auf die Entwicklung von Websites; Entwurf von Webseiten; Information und Beratung in Bezug auf alle vorstehend aufgeführten Dienstleistungen.

Im Jahr 2008 wurde die Marke über eine Internationale Registrierung bei der WIPO (Registernummer 965976) in insgesamt 36 weiteren Staaten angemeldet. Eine Anmeldung für die USA ist jedoch in diesem Rahmen nicht vorgenommen worden.

Quelle: HABM, WIPO

Portugal: Halbe Gebühren für Online-Markenanmeldung

Beim DPMA spart man mit der online eingereichten Markenanmeldung exakt 10.- EUR an amtlichen Anmeldegebühren – 290.- EUR statt 300.- EUR bei Einreichung in Papierform.

Einen anderen Weg beschreitet jetzt Portugal und halbiert in der neuen Gebührenstruktur die jeweils anfallenden amtlichen Gebühren im Vergleich zur Papierform.

via Class 46