Streifenstreit in der Familie

Diesmal geht es aber nicht um die berühmten drei Streifen, sondern um deren fünf.

Das Düsseldorfer Landesgericht hält die legendären fünf Streifen von Künzli einem US-Konzern zu. Die Schweizer wehren sich.

Werner Künzli, Gründer der Sportschuhe mit den fünf Streifen im Jahre 1927, hätte sich kaum träumen lassen, dass seine Nachfolger einmal vor Gericht um «seine» Streifen kämpfen müssen. Nun ist Barbara Artmann, seit 2004 Besitzerin von Künzli, Ende April vor dem Landesgericht Düsseldorf gegen den US-Giganten K-Swiss gar unterlegen. Die einst aus Künzli hervorgegangene K-Swiss reklamierte die fünf Streifen mit Erfolg für sich: Die Schweizer müssen sofort alle Schuhe der Künzli-Modelinie aus deutschen Regalen entfernen.

Quelle: NZZ

Die Künzli SwissSchuh AG hat diverse Internationale Registrierungen mit Schutzwirkung in der EU eintragen lassen. Die fünf Streifen zeigen sich beispielsweise bei


Registernummer: 923607


Registernummer: 923737

und


Registernummer: 1047533

Die K-Swiss Inc. schlägt mit gleiche Waffen zurück.


EU-Marke: 4753489

oder


EU-Marke: 4771978

Quelle: WIPO, HABM

Bafana Bafana

In Südafrika pokert der nationale Fußballverband mit dem Inhaber der Markenrechte am üblichen Spitznamen der Fußballnationalmannschaft um die Übernahme der Marke “Bafana Bafana”.

Ein knappes Jahr nach der WM in Südafrika ist das vermutlich aus Sicht des Markeninhabers der optimale Verkaufszeitpunkt.

Die ganze Geschichte in der FAZ.

Für das Gebiet der Europäischen Union war der südafrikanische Fußballverband dann allerdings schneller. Im Jahr 1997 wurde die Wortmarke BAFANA BAFANA (Registernummer 664904) bei Harmonisierungsamt für den Binnenmarkt als Europäische Gemeinschaftsmarke angemeldet. Beansprucht wird der Schutz in den Nizzaklassen 25, 28, 32, 38, 39 und 41.

Dafurnica – Kunst siegt über Luxusmarke

Über den Markenstreit zwischen Louis Vuitton und der dänischen Künstlerin Nadia Plesner hatte ich vor einiger Zeit bereits berichtet.

Der Hersteller von Luxushandtaschen sah seine Rechte durch die Darstellung einer Tasche am Arm eines afrikanischen Kindes verletzt.
Nadia Plesner hat die gesamten Informationen zum Rechtsstreit und zu ihrem Werk auf ihrer Webseite aufbereitet.

Aktuell hat ein niederländisches Gericht zu Gunsten der Künstlerin entschieden und die Ansprüche von Louis Vuitton abgewiesen.
Ob auch von anderen Inhabern dargestellter Marken oder von abgebildeten Personen Ansprüche angemeldet wurden, ist bisher nicht bekannt. Meist reicht es aber, wenn sich einer die Pappnase aufsetzt und sein öffentliches Ansehen aktiv beschädigt!

Löschungen (18/2011)

Die nachfolgenden Marken wurde vom Deutschen Patent- und Markenamt nach Abschluss des Löschungsverfahrens vollständig aus dem Markenregister gelöscht.

2 049 962
BOHAE
Nizzaklasse: 33
Verfall (§ 49 MarkenG)

300 82 203

Nizzaklassen: 06, 42
Verfall (§ 49 MarkenG)

303 31 969

Nizzaklassen: 01, 04, 17
Abs. Schutzhindernisse (§ 50 MarkenG)

30 2008 009 649
Hully-Gully Drecksaufest
Nizzaklasse: 41
Abs. Schutzhindernisse (§ 50 MarkenG)

30 2008 067 870

Nizzaklassen: 09, 16, 42
Abs. Schutzhindernisse (§ 50 MarkenG)

Quelle: DPMA