Löschungsanträge (32/2011)

Gegen die nachfolgenden Marken wurde vom Deutschen Patent- und Markenamt in der 32. Kalenderwoche ein Löschungsantrag veröffentlicht.

301 29 665
TSINANDALI
Nizzaklassen: 32, 33, 34

301 29 666
KINDZMARAULI
Nizzaklassen: 32, 33, 34

303 56 200
CONTUR
Nizzaklassen: 20, 21, 24

305 19 782
ARGE Phoenix
Nizzaklassen: 35, 42

306 57 062

Nizzaklassen: 25, 28, 35, 41

307 11 657
TEXAS HOLD’EM
Nizzaklassen: 3, 6, 9, 12, 14, 16, 17, 18, 21, 22, 24, 25, 28, 32, 33, 34, 35, 38, 42

30 2008 076 661
Crystal Glacier
Nizzaklasse: 33

30 2009 014 145
bratwerk
Nizzaklassen: 35, 41, 43

30 2010 019 389

Nizzaklassen: 25, 35

30 2010 026 04220,
CONTUR
Nizzaklassen: 11, 16, 19, 21, 24, 27, 35

30 2010 028 240
Lipologie
Nizzaklassen: 35, 41, 44

Quelle: DPMA

Deutsche Marke oder Europäische Gemeinschaftsmarke?

Mit dem Thema deutsche Marke und/oder EU-Marke und wenn ja wie macht man es richtig, befasst sich das Markenserviceblog.

Im Jahr 2010 wurden insgesamt 69.072 deutsche Marken (DE-Marken) beim DPMA angemeldet. Im Vorjahr waren 69.069 Markenanmeldungen. Beim Harmonisierungsamt für den Binnenmarkt (HABM) wurden dahingegen insgesamt 81.715 EU-Marken angemeldet. Das ist gegenüber 2009 eine Steigerung von satten +12,27 Prozent. Was sind also die Gründe für diese Verschiebung und welche Bedeutung haben DE-Anmeldungen im Vergleich zu EU-Anmeldungen noch?

[…] Bei aller Euphorie für die EU-Marke ist aber immer im Hinterkopf zu behalten, dass bereits ein Problem in einem EU-Mitgliedsstaat (und sei es nur eine ältere verwechslungsfähige Marke auf Malta) die gesamte EU-Marke infiziert und zu Fall bringen kann.

Deshalb ist es ganz besonders wichtig, dass der Markenanmelder nicht auf scheinbar günstige Pauschalangebote für EU-Markenanmeldungen inkl. Recherchen zurückgreift. Er sollte ganz genau schauen, was die angebliche “EU-Recherche” beinhaltet. Wird nur eine sogenannte Recherche nach EU- und IR-Marken im Paket oder in Ergänzung zum Anmeldeauftrag angeboten, handelt es sich in aller Regel nicht um eine vollwertige EU-Recherche mit einer Suche in allen nationalen Datenbanken der EU-Mitgliedsländer + EU + IR, sondern um eine bloße Recherche in den Datenbanken des HABM nach Gemeinschaftmarken bzw. bei der WIPO nach internationalen Registrierungen, also nur EU und IR. Es ist bei der EU-Marke jedoch angezeigt, möglichst alle nationalen Datenbanken der EU-Mitgliedsstaaten abzuprüfen.

Markenanmeldung Schweiz – Vertreterzwang aufgehoben

Mit dem Inkrafttreten des Patentanwaltsgesetzes (PAG) am 1. Juli 2011 wird der im Patentgesetz, im Markenschutzgesetz und im Designgesetz festgehaltene Vertreterzwang aufgehoben: Mussten Anmelder und Hinterleger ohne Wohnsitz oder Sitz in der Schweiz bisher einen in der Schweiz niedergelassenen Vertreter bestellen, können sie neu auch nur ein Zustellungsdomizil in der Schweiz bezeichnen (Art. 13 Abs. 1 PatG; Art. 42 MSchG; Art. 18 Abs. 1 DesG).

Quelle: IGE