Käsestreit um Obatzda

Losgetreten hat den Zwist die Landesvereinigung der Bayerischen Milchwirtschaft, die den Begriff als “geografische Angabe” schützen lassen will. Sehr zum Unwillen einer Firma aus Baden-Württemberg, die dagegen Einspruch eingelegt hat. Sie produziert ihren Obatzdn nur fünf Kilometer hinter der bayerischen Grenze. Am 22. September ab 10.30 Uhr wird im Bundespatentgericht die Entscheidung fallen.

Quelle: WELT

Das DPMA führt die geografische Herkunftsangabe “Bayerischer Obazda / Obazda” unter der Registernummer 30599004.7

EuGH zur Serienmarke

Auf ein interessantes Urteil zur Serienmarke weist Prof. Schweizer heute hin.

Der EuGH (C-317/10 P) hat sich erneut mit den Rechtsproblemen um die Verwechslungsgefahr bei Markenserien befasst.

[…] Bei dieser Prüfung muss untersucht werden, so der EuGH, wie die Struktur der zu vergleichenden Marken und ihres gemeinsamen Elements (hier: “Uni”) durch das relevante Publikum wahrgenommen wird.
Ebenso sind, so das Gericht weiter, Hinweise zur Unterscheidungskraft des gemeinsamen Elements zu belegen.
Ferner müssen die übrigen Bestandteile der zu vergleichenden Marken auch in konzeptioneller und inhaltlicher Hinsicht sowie in Hinsicht auf die beteiligten Verkehrskreise geprüft werden.