Warnung vor nicht amtlichen Schreiben, Teil 19
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Warnung vor nicht amtlichen Schreiben, Teil 20
Slowenien und die USA treten EuroClass bei
markenrechtliches Sammelsurium
EU-Marke: 9558255
Anmeldedatum: 29.11.2010
Nizzaklassen: 12, 36, 37
Inhaber: Daimler AG
Quelle: HABM
BharatBenz ist die neue Lkw Marke von Daimler im Wachstumsmarkt Indien. BharatBenz steht für Qualität aus dem Hause Daimler, symbolisch durch den Wortbestandteil „Benz“ zum Ausdruck gebracht, und ein auf den indischen Markt passgenau ausgerichtetes Produktportfolio, im Markennamen durch „Bharat“ veranschaulicht. Denn in den unterschiedlichen Landessprachen ist Bharat die Bezeichnung für Indien.
Quelle: Daimler AG
Kühe „Flecki“ und „Paula“ keine nahen Verwandten
Die 14c. Zivilkammer des Landgerichts Düsseldorf hat heute den Eilantrag der Dr. Oetker KG zurückgewiesen, für den von der Aldi Einkauf GmbH & Co. OHG vertriebenen Schoko-Vanille-Pudding „Flecki“ ein europaweites Verkaufsverbot auszusprechen. Das Gericht sieht weder die Verletzung eines von Dr. Oetker eingetragenen europäischen Designrechts (Gemeinschaftsgeschmacksmusters) noch die von Dr.
Oetker behaupteten Wettbewerbsverstöße. Das Aldi-Produkt „Flecki“ weise in seiner Gestaltung ausreichende Unterschiede zu Dr. Oetkers „Paula“ auf.Die Gestaltung des Puddings „Flecki“ verletze zunächst keine Rechte aus einem für Dr. Oetker im Jahr 2005 eingetragenen Geschmacksmuster. Zwischen dem Geschmacksmuster und der Gestaltung von „Flecki“ ergebe sich kein übereinstimmender Gesamteindruck. Zwar sei das Produkt „Flecki“ in der Seitenansicht ähnlich gefleckt wie das Geschmacksmuster, in der Draufsicht jedoch – vom Geschmacksmuster deutlich abweichend – nahezu einfarbig.
Auch sieht die Kammer im Vertrieb von „Flecki“ keinen Verstoß gegen das Wettbewerbsrecht, so etwa durch eine vermeidbare Herkunftstäuschung oder eine Rufausbeutung. Zwar habe Dr. Oetker mit seiner kuhfellähnlichen Gestaltung der Vanille-Schoko-Anteile im Pudding „Paula“ ein innovatives Produkt auf den Markt gebracht, dass durch intensive Werbung sehr bekannt gemacht worden sei und über eine hohe wettbewerbliche Eigenart verfüge. Aber selbst wenn man zu dem Ergebnis käme, dass „Flecki“ aufgrund seiner ähnlichen Gestaltung und Zielgruppenansprache das Puddingprodukt „Paula“ von Dr. Oetker nachahme, erfolge dies nicht in unlauterer und damit unzulässiger Weise.
Zu beachten sei, dass ein Konkurrenzprodukt nicht so gestaltet sein dürfe, dass der Kunde in vermeidbarer Weise über dessen tatsächliche Herkunft getäuscht werde. Die Gestaltung des Produktes dürfe deshalb nicht darauf abzielen, dass der Kunde glauben soll, statt „Flecki“ eigentlich „Paula“ zu kaufen. Eine solche Herkunftstäuschung sei vorliegend vor allem deshalb besonders zu prüfen gewesen, weil allgemein bekannt sei, dass Aldi auch Produkte namhafter Hersteller unter anderem Namen und dann auch in abweichender Produktaufmachung vertreibe (Zweitmarke).
Selbst wenn aber einzelne Kunden glauben könnten, statt „Flecki“ eigentlich „Paula“ zu erwerben, sei dies Aldi nicht vorwerfbar. Bei der Gestaltung von „Flecki“ sei das Erforderliche getan worden, um eine Herkunftstäuschung zu vermeiden.
Grundsätzlich müsse es einem Wettbewerber möglich sein, ein Milchprodukt zur kindgerechten Gestaltung in die Nähe einer Kuh und deren Fell zu bringen. Gleichzeitig müsse er aber Maßnahmen ergreifen, um eine Herkunftstäuschung zu vermeiden. Dies sei im Streitfall durch die abweichende Detailgestaltung des Produkts geschehen.
So unterscheide sich bereits die Maserung der Puddingmassen von „Flecki“ und „Paula“. „Paula“ weise sich durch klar abgegrenzte Flecken aus, die inselartig in einer andersartigen Masse lägen und einander nicht berührten. Bei „Flecki“ handle es sich hingegen eher um einzelne Felder, die miteinander durch Stege in Verbindung stünden. Auch unterscheide sich die Aufmachung und Verpackung erheblich. Während „Paula“ nur in Viererpacks angeboten werde, gebe es „Flecki“ ausschließlich in Zweierpacks. Erhebliche Unterschiede bestünden aber auch zwischen den namensgebenden,
auf den Becherdeckeln und den Pappverpackungen abgebildeten Kühen. Bei der Kuh „Flecki“ handele es sich um eine eher magere, weiße Kuh mit Kuhglocke, die vor der Kulisse eines Bauernhofes vom Rand her ins Bild schaue und bei der Produktgestaltung nicht im Mittelpunkt stünde. Im Gegensatz dazu stehe „Paula“. Diese zeichne sich durch besondere Individualität aus. Ihre stilisierte Zeichnung und ihre „Coolness“ suggerierende Sonnenbrille stünden im Mittelpunkt des Produktes, ohne dass ihr weiteres Umfeld eine relevante Rolle spiele. Entsprechend befände sich die Kuh „Paula“ auch im Mittelpunkt sämtlicher Produktwerbung, so der Verpackung, den TV-Spots, dem eigens auf sie ausgerichteten Kinderlied und der Homepage, auf der Informationen und Spiele in Bezug auf die Kuh angeboten werden.(LG Düsseldorf, Az.: 14c O 302/11; Urteil vom 01.03.2012)
Die nachfolgenden Marken wurden vom Deutschen Patent- und Markenamt nach Abschluss des Widerspruchsverfahrens vollständig aus dem Markenregister gelöscht.
304 36 008
Panto TAD
Nizzaklasse: 05
30 2008 032 391
Nizzaklassen: 41, 44, 45
30 2009 048 359
Nizzaklasse: 36
30 2009 048 750
MOGU
Nizzaklassen: 32, 33
30 2010 032 025
Nizzaklasse: 25
Quelle: DPMA
Die in Taiwan ansässige Proview Electronics Company, Ltd steitet derzeit mit Apple um die chinesischen Markenrechte am Kennzeichen “iPad”. Jetzt hat Proview eine weitere Klage gegen Apple vor dem California Superior Court in Santa Clara anhängig gemacht. Apple wird Betrug und unlauterer Wettbewerb vorgeworfen. Die Vorwürfe beziehen sich auf die Verhandlungen zum Markenkauf, die Apple durch eine eigens gegründetes Unternehmen abwickeln ließ.
Die Details zu den Vorwürfen finden sich in einer Pressemitteilung der Proview Electronics Company, Ltd.
Ideenklau ist in: Nicht nur bei Doktorarbeiten wählen schwarze Schafe den Weg des Kopierens. Längst zählt Produkt- und Markenpiraterie zu den größten wirtschaftlichen Gefahren für die weltweite Industrie. Lockten früher vor allem Luxusgüter Nachahmer an, stehen heute zunehmend Konsumartikel auf der Fälschungsliste. Der Schaden für die betroffenen Unternehmen ist immens: Neben dem entgangenen Gewinn droht nachhaltiger Imageverlust. Auch bei den Käufern der Plagiate währt die Freude selten lang. Statt Status droht Strafe, schlechte Qualität ist selbst das billige Geld nicht wert und im schlimmsten Fall ist sogar die Gesundheit gefährdet. Hersteller und Zoll gehen deshalb mit publikumswirksamen Beschlagnahmungen und empfindlichen Strafen konsequent gegen Produktpiraten vor. Zum Schutz des Markenzeichens Edelstahl Rostfrei setzt auch der Warenzeichenverband (WZV) auf systematische Kontrolle.
Produktpiraterie kostet die deutsche Industrie jedes Jahr geschätzte 30 Milliarden Euro und 70.000 Jobs. Ob Maschinen oder Mobiltelefone, Armaturen oder Armbanduhren: Immer dreister werden Produkte und Marken kopiert und auf den Markt gebracht. Den Schaden haben nicht nur die Hersteller, mit deren Image und Ideenreichtum Nachahmer zu schnellem Geld kommen. Mitarbeitern betroffener Firmen droht der Verlust ihrer Arbeitsplätze, Schnäppchenjäger riskieren Verletzungen durch minderwertige Werkstoffe sowie finanzielle Einbußen bei vorzeitigem Verschleiß bis hin zu Totalverlust durch Beschlagnahmung.
Zeichen für Qualität
Damit dort, wo das Qualitätssiegel Edelstahl Rostfrei drauf steht, auch Qualität drin ist, kontrolliert der WZV permanent Produkte und Prospekte auf ordnungsgemäße Verwendung des Markenzeichens. Darüber hinaus ist er Markenpiraten mit Hilfe des Zolls auch auf den wichtigsten Messen für Edelstahlprodukte auf der Spur. Gefälschte Waren und Verkaufsunterlagen werden hier vor laufender Fernsehkamera beschlagnahmt. Hohe Bußgelder und Strafanzeigen folgen auf dem Fuße. Dieses konsequente Vorgehen sichert das Vertrauen in das Markenzeichen als verlässliche Orientierungshilfe. So macht der WZV die Verbraucher zu Verbündeten im Kampf gegen Ramsch und Raffkes.
Quelle: Pressemitteilung
Das Markenzeichen “EDELSTAHL rost frei” taucht erstmals 1963 im Markenregister auf.
Die im Jahr 2003 gelöschte Marke wurde vom DPMA unter der Nummer 785317 geführt.
Im Jahr 1967 wurde die Wort-/Bildmarke optisch überarbeitet und unter der Registernummer 846336 eingetragen.
Seit 2005 genießt das Zeichen als Kollektivmarke auch europaweiten Schutz.
EU-Marke 4674231
Quellen: DPMA und HABM