Löschungen (01/2012)

Die nachfolgenden Marken wurden vom Deutschen Patent- und Markenamt nach Abschluss des Löschungsverfahrens vollständig aus dem Markenregister gelöscht.

1 061 427
Diamant
Nizzaklasse: 30
Verfall (§ 49 MarkenG)

304 53 741

Nizzaklasse: 25
Verfall (§ 49 MarkenG)

305 42 478

Nizzaklasse: 39
Verfall (§ 49 MarkenG)

307 20 696
Moving Shadows Urban Dance Artists
Nizzaklassen: 35, 41, 43
Verfall (§ 49 MarkenG)

30 2010 065 182
be harklich
Nizzaklasse: 11
Abs. Schutzhindernisse (§ 50 MarkenG)

Quelle: DPMA

Google übernimmt ZAGAT

Google stößt mit dem Kauf eines Restaurantführers stärker ins Geschäft mit lokalen Internetangeboten vor. Der Suchmaschinenkonzern übernahm die Firma Zagat, die in ihren vor allem in den USA bekannten Gaststättenratgebern auch Tipps zum Einkaufen oder Übernachten gibt. Damit kann Google interessierten Nutzern bei der Internetsuche mehr Informationen aus eigenem Hause liefern. Zagat enthält Tipps aus mehr als 100 Ländern.

Quelle: FTD.de, 09.09.2011

Auch die Übernahme der im deutschen Markenregister unter der Nummer 395 18 278 geführten Wortmarke “ZAGAT” ist jetzt vom DPMA veröffentlicht worden.
Die Marke genießt mit Priorität vom 14.12.1994 Schutz in den Nizzaklassen 09, 16 und 38.
Bisherige Inhaberin des Markenrechts war die Zagat Survey, LLC aus New York.

Quelle: DPMA

Gemeinschaftsrecherchesystem – Spanien steigt aus

Im September 2011 teilte das spanische Marken- und Patentamt (Oficina Española de Marcas y Patentes, OEPM) dem HABM seine Entscheidung mit, dass es nicht mehr an dem gemäß Artikel 38 GMV bereitgestellten Gemeinschaftsrecherchensystem teilnimmt.

Die Entscheidung tritt am 1. Januar 2012 in Kraft. Dadurch verringert sich die Zahl der nationalen Ämter, die am Gemeinschaftsrecherchensystem teilnehmen, auf zehn: Tschechische Republik, Dänemark, Griechenland, Litauen, Ungarn, Österreich, Polen, Rumänien, Slowakei und Finnland.

Infolge dieser Änderung werden GM-Anmeldungen mit nationalen Recherchenanträgen, die im Jahr 2011 eingegangen sind, dem spanischen Amt übermittelt, und die Gebühr wird 132 EUR betragen – 12 EUR je teilnehmendes Amt.

Anmeldungen mit nationalen Recherchenanträgen, die 2012 eingehen, werden nicht an das spanische Amt gesendet, und die Gebühr wird ab dem 1. Januar 120 EUR betragen.

Quelle: OAMI

BPatG: Regelgegenstandswert im Widerspruchsbeschwerdeverfahren

26 W (pat) 47/10

Leitsatz:
Regelgegenstandswert im Widerspruchsbeschwerdeverfahren
Im Widerspruchsbeschwerdeverfahren wird im Regelfall einer im Inland noch unbenutzten Marke ein Gegenstandswert in Höhe von 50.000 € für angemessen erachtet (Anschluss an BPatG PAVIS PROMA, 27 W (pat) 75/09, Beschluss vom 5. August 2008).

Quelle: Bundespatentgericht