bmwdiscounts.com.au – BMW AG verliert vor WIPO
Studie von Thomson Reuters bestätigt Chinas Führungsrolle bei Patent- und Markenanmeldungen
IBM sichert sich auch 2011 die meisten US-Patente
markenrechtliches Sammelsurium
Das Fundstück des Tages kommt heute von unserem Australien Korrespondenten.
Unter der Registernummer 884360 führt das Australische Markenamt folgende Marke:
AUSSIE BUGGER DOLL WHEN EVERYTHING SEEMS WRONG AND NOTHING IS GOING ; RIGHT FOR YOUR TEAM. BEFORE YOU GO AND KICK THE DOG, SLAM THE DOOR, ; PUNCH SOMEONE’S LIGHTS OUT OR SMASH THE T.V. AND YELL? &%@*?-:”&*?+, ; HERE IS A LITTLE AUSSIE BUGGER DOLL. JUST GRAB IT FIRMLY BY THE LEGS ; AND FIND A PLACE TO THROW IT, AND. AS YOU BEAT THE LIVING STUFFING OUT ; OF IT? THEN SCREAM OUT…. BUGGER BUGGER BUGGER
Beansprucht wird der Schutz in Klasse 28.
Quelle: ipaustralia.gov
Was ein jahrzehntelanger Markenstreit mit zahllosen Gerichtsverfahren nicht bewirken konnte, erreicht der US-Braukonzern Anheuser Busch jetzt durch die Hintertür.
Wie gestern bekannt wurde, kauft sich der US-Konzern in die Budweiser Bürgerbrauerei ein und erwirbt somit deren Namensrechte, die die kleine Brauerei gemeinsam mit der viertgrößten tschechischen – und immer noch staatlichen – Bierbrauerei Budejovicky Budvar hält.
[…] Dass es Anheuser-Busch bei der Übernahme rein um die Namensrechte zu gehen scheint, gilt als ausgemachte Sache.
Der bisherige Aktionär der Budweiser Bürgerbrauerei, Harvestor, hatte die Brauereiproduktion – wie das Bier Samsun – zuvor aus dem Unternehmen ausgegliedert. Anheuser-Busch übernimmt somit de facto nur die Markenrechte.
Quelle: Wirtschaftsblatt.at
Für die tschechische Brauerei finden sich im Markenregister Tschechiens z.b. folgende für Anheuser sehr interessante Marken.
Markennummer: 344817
Markennummer: 180578
Ein vergleichbares Vorgehen könnte für Anheuser-Busch Sinn machen, wenn tatsächlich die derzeit staatliche Bud?jovický Budvar privatisiert werden sollte.
Die nachfolgendne Marken wurden vom Deutschen Patent- und Markenamt nach Abschluss des Widerspruchsverfahrens vollständig aus dem Markenregister gelöscht
306 61 549
PROPURA
Nizzaklassen: 03, 05
307 16 923
IPA
Nizzaklassen: 09, 16, 38, 42
30 2009 030 619
Nizzaklasse: 07
Quelle: DPMA
WIPO’s World Intellectual Property Report 2011 focuses on the Changing Face of Innovation. It describes key trends in the innovation landscape – including the increasingly open, international and collaborative character of the innovation process; the causes of the increased demand for IP rights; and the rising importance of technology markets. Against this background, the Report explores the ways in which economists’ views of the IP system have evolved. Finally, it takes a closer look at collaborative innovation models, analyzing how best to balance private collaboration and competition, and how best to harness public research for innovation.
Quelle: WIPO
Als Vergleich zum gestrigen Artikel der vom USPTO zurückgewiesenen Marken folgen hier die Markenanmeldungen aus 2011, die vom DPMA bis zum heutigen Tag wegen des Verstosses gegen die öffentliche Ordnung/gute Sitten (§ 8 Abs. 2 Nr. 5) zurückgewiesen wurden.
ANBUMSEN
Aktenzeichen: 302011001038.2
Aktenzeichen: 302011003844.9
„Hinweis auf eine männliche Liebespumpe, die aufgrund verschiedener Merkmale besonders gut geeignet ist, sog. “Blow-Jobs” auszuführen”
Bumser
Aktenzeichen: 302011006303.6
„beischlafen, den Geschlechtsakt vollziehen”
Aktenzeichen: 302011006398.2
Aktenzeichen: 302011006399.0
Aktenzeichen: 302011006400.8
POPE
Aktenzeichen: 302011019920.5
„Bezeichnung für das Oberhaupt der katholischen Kirche, dem „Papst“; Bezeichnung für einen orthodoxen Geistlichen”
FUCKYOUSHIMA
Aktenzeichen: 302011020485.3
„Vulgärsprachliche Verhöhnung des Begriffs Fukushima”
Aktenzeichen: 302011022009.3
„Bei dem in der Marke enthaltenen Bestandteil “Pussy” handelt es sich um einen vulgärsprachlichen Ausdruck für “Vulva” iSv “Muschi, Möse”, der – gerade auch durch die Kombination mit dem weiblichen Vornamen “Kate” – einen ohne weiteres verständlichen, vulgärsprachlich abwertenden, frauendiskrimminierenden Hinweis darstellt und damit durchaus geeignet ist, das sittliche Empfinden eines beachtlichen Teils der beteiligten Verkehrskreise zu verletzen”
Aktenzeichen: 302011033371.8
„Hinweis auf japanische kriminelle Organisation – jap. Mafia”
Anmerkung: Bezüglich der Wortmarke “yakuza” (Registernummer 302011033862) wurde ein Verstoß gegen § 8 Abs. 2 Nr. 5 MarkenG nicht festgestellt. Die Marke wurde am 10.08.2011 eingetragen.
Aktenzeichen: 302011036030.8
„ärgeniserregend, da bildliche Darstellung von Gewaltbereitschaft”
Quelle: DPMA