Löschung nach Widerspruch (08/2012)

Die nachfolgenden Marken wurden vom Deutschen Patent- und Markenamt nach Abschluss des Widerspruchsverfahrens vollständig aus dem Markenregister gelöscht.

304 36 008
Panto TAD
Nizzaklasse: 05

30 2008 032 391

Nizzaklassen: 41, 44, 45

30 2009 048 359

Nizzaklasse: 36

30 2009 048 750
MOGU
Nizzaklassen: 32, 33

30 2010 032 025

Nizzaklasse: 25

Quelle: DPMA

Betrug beim iPad-Markenkauf? Neue Klage gegen Apple

Die in Taiwan ansässige Proview Electronics Company, Ltd steitet derzeit mit Apple um die chinesischen Markenrechte am Kennzeichen “iPad”. Jetzt hat Proview eine weitere Klage gegen Apple vor dem California Superior Court in Santa Clara anhängig gemacht. Apple wird Betrug und unlauterer Wettbewerb vorgeworfen. Die Vorwürfe beziehen sich auf die Verhandlungen zum Markenkauf, die Apple durch eine eigens gegründetes Unternehmen abwickeln ließ.

Die Details zu den Vorwürfen finden sich in einer Pressemitteilung der Proview Electronics Company, Ltd.

“Edelstahl Rostfrei” – auf der Jagd nach Markenpiraten

Ideenklau ist in: Nicht nur bei Doktorarbeiten wählen schwarze Schafe den Weg des Kopierens. Längst zählt Produkt- und Markenpiraterie zu den größten wirtschaftlichen Gefahren für die weltweite Industrie. Lockten früher vor allem Luxusgüter Nachahmer an, stehen heute zunehmend Konsumartikel auf der Fälschungsliste. Der Schaden für die betroffenen Unternehmen ist immens: Neben dem entgangenen Gewinn droht nachhaltiger Imageverlust. Auch bei den Käufern der Plagiate währt die Freude selten lang. Statt Status droht Strafe, schlechte Qualität ist selbst das billige Geld nicht wert und im schlimmsten Fall ist sogar die Gesundheit gefährdet. Hersteller und Zoll gehen deshalb mit publikumswirksamen Beschlagnahmungen und empfindlichen Strafen konsequent gegen Produktpiraten vor. Zum Schutz des Markenzeichens Edelstahl Rostfrei setzt auch der Warenzeichenverband (WZV) auf systematische Kontrolle.

Produktpiraterie kostet die deutsche Industrie jedes Jahr geschätzte 30 Milliarden Euro und 70.000 Jobs. Ob Maschinen oder Mobiltelefone, Armaturen oder Armbanduhren: Immer dreister werden Produkte und Marken kopiert und auf den Markt gebracht. Den Schaden haben nicht nur die Hersteller, mit deren Image und Ideenreichtum Nachahmer zu schnellem Geld kommen. Mitarbeitern betroffener Firmen droht der Verlust ihrer Arbeitsplätze, Schnäppchenjäger riskieren Verletzungen durch minderwertige Werkstoffe sowie finanzielle Einbußen bei vorzeitigem Verschleiß bis hin zu Totalverlust durch Beschlagnahmung.

Zeichen für Qualität

Damit dort, wo das Qualitätssiegel Edelstahl Rostfrei drauf steht, auch Qualität drin ist, kontrolliert der WZV permanent Produkte und Prospekte auf ordnungsgemäße Verwendung des Markenzeichens. Darüber hinaus ist er Markenpiraten mit Hilfe des Zolls auch auf den wichtigsten Messen für Edelstahlprodukte auf der Spur. Gefälschte Waren und Verkaufsunterlagen werden hier vor laufender Fernsehkamera beschlagnahmt. Hohe Bußgelder und Strafanzeigen folgen auf dem Fuße. Dieses konsequente Vorgehen sichert das Vertrauen in das Markenzeichen als verlässliche Orientierungshilfe. So macht der WZV die Verbraucher zu Verbündeten im Kampf gegen Ramsch und Raffkes.

Quelle: Pressemitteilung

Das Markenzeichen “EDELSTAHL rost frei” taucht erstmals 1963 im Markenregister auf.


Die im Jahr 2003 gelöschte Marke wurde vom DPMA unter der Nummer 785317 geführt.

Im Jahr 1967 wurde die Wort-/Bildmarke optisch überarbeitet und unter der Registernummer 846336 eingetragen.

Seit 2005 genießt das Zeichen als Kollektivmarke auch europaweiten Schutz.

EU-Marke 4674231

Quellen: DPMA und HABM

patentanwa.lt – ein Beispiel zur Eintragungspraxis

Ein schönes Beispiel für die unterschiedliche Eintragungspraxis des Deutschen Patent- und Markenamtes und der europäischen Behörde HABM stellt die Wortmarke “patentanwa.lt” dar.

Bei DPMA wurde die Marke am 08.01.2004 angemeldet. Das Amt führt die Anmeldeakte unter dem Aktenzeichen 30400685.8. Beansprucht wurde der Schutz für die Nizzaklassen 09, 16 und 42.

Waren & Dienstleistungen: Bespielte Datenaufzeichnungsträger, insbesondere Magnetaufzeichnungsträger und optische Datenträger, insbesondere Disketten, CD-ROMs, DVDs, Festplatten; Druckereierzeugnisse, insbesondere Bücher, Zeitschriften, Magazine, Leporellos; Beratung in Fragen gewerblicher Schutzrechte; Dienstleistungen eines Patentanwalts und Rechtsanwalts

Am 18.06.2009 publizierte das DPMA folgenden Verfahrensstand:

Zurücknahme nach Erinnerungsprüferbeschluss
Begründung: Fehlende Unterscheidungskraft (§ 8 Abs. 2 Nr. 1)
„Abwandlung (im Sinne einer Anlehung an die Form einer Internetadresse) der beschreibenden und nicht unterscheidungskräftigen Angabe “patentanwalt””

Zwischenzeitlich wurde die identische Marke beim Harmonisierungsamt für den Binnenmarkt HABM angemeldet und binnen 18 Monaten eingetragen (Registernummer: 3759727).

Anmeldedatum 13.04.2004
Bekanntmachung 24.10.2005
Eintragungsdatum 10.03.2006
Publikationsdatum 10.04.2006

Quellen: DPMA und HABM

Da muss ich mal ein Lanze für das DPMA brechen.
Ja, ich finde das Amt oft zu pingelig bei der Prüfung und Ablehnung von Markenanmeldungen – aber welche wichtige Funktion diese Prüfung erfüllt, sieht man an der viel zu laxen Praxis des HABM. Schade ist nur, dass die gute Arbeit des DPMA durch die auch in Deutschland rechtskräftigen Gemeinschaftsmarken ad absurdum geführt wird.
Fazit: Auch bei den Prüfungsrichtlinien und der Eintragungspraxis tut Harmonisierung not. Insofern ist das HABM aufgefordert seinem Namen gerecht zu werden und eine vernünftige Harmonisierung der nationalen Prüfungsrichtlinen zu forcieren. Allerdings darf diese Harmonisierung nicht in der Abwälzung der Prüfung auf ordentliche Gerichte bestehen.