Smartbook – DPMA weist Löschung zurück

Im Streit zwischen der Smartbook AG und Qualcomm hat das Deutsche Patent- und Markenamt in München am vergangenen Donnerstag sein Urteil bekannt gegeben. Das hat die Smartbook AG heute mitgeteilt. Das Amt habe der von Qualcomm beantragten Löschung des Markennamens “Smartbook” sowie des Slogans “Smartbook for smart people” widersprochen.

Quelle: ZDNet

Der Streit um das Kennzeichen “Smartbook” war im Jahr 2009 ausgebrochen.

Historische Marken gelöscht

Wegen Nichtverlängerung (§ 47 MarkenG) durch die Markeninhaber sind die nachfolgenden Marken vollständig aus dem Markenregister gelöscht worden.

71 560
ALPINA
Nizzaklasse: 14
Anmeldetag: 20.05.1904
Nichtverlängerung (§ 47 MarkenG)

149 801
Neguvon
Nizzaklasse: 05
Anmeldetag: 24.07.1911
Nichtverlängerung (§ 47 MarkenG)

Quelle: DPMA

Entscheidung im Streit um Oberharz

Harzer Namensstreit abgeschlossen

Das Oberverwaltungsgericht des Landes Sachsen-Anhalt hat mit Beschluss vom 15. Februar 2012 ein Urteil des Verwaltungsgerichts Magdeburg bestätigt, mit dem die Klage der niedersächsischen Samtgemeinde Oberharz gegen die Stadt Oberharz am Brocken in Sachsen-Anhalt abgewiesen worden war. Die Klage war darauf gerichtet, dass die zum 1. Januar 2010 gebildete Stadt die Führung des Namens „Oberharz am Brocken“ unterlässt.

Das Oberverwaltungsgericht hat den Antrag der Samtgemeinde auf Zulassung der Berufung abgelehnt und seine Entscheidung – wie bereits in einem vorausgegangenen Beschwerdeverfahren (Beschluss vom 19. November 2009 – 4 M 217/09 -) – im Wesentlichen damit begründet, dass eine namensrechtlich beachtliche Verwechslungsgefahr schon durch die Hinzufügung „am Brocken“ in dem Namen in hinreichender Weise begegnet werde. Es handele sich dabei gerade um einen unterscheidenden Namenszusatz, der als Teil des Namens solche Verwechslungen verhindern soll. Darüber hinaus werde diese Gefahr durch das Hinzutreten weiterer Umstände zusätzlich gemindert. Abgesehen davon, dass es zahlreiche Beispiele von Namensgleichheiten unter Kommunen gebe und ein Name, der gleichzeitig eine geographische Bezeichnung sei, von vornherein keine große namensmäßige Unterscheidungskraft entfalte, folge dies daraus, dass die Beteiligten in verschiedenen Bundesländern lägen, kommunalverfassungsrechtlich eine unterschiedliche Struktur aufwiesen und im Rahmen ihrer vollständigen Bezeichnung durch die Begriffe „Stadt“ und „Samtgemeinde“ zusätzlich unterschieden würden.

Die Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts ist unanfechtbar und damit mit Rechtsmitteln nicht mehr angreifbar.

OVG LSA, Beschluss vom 15. Februar 2012 – 4 L 156/11

VG Magdeburg, Urteil vom 28. Juni 2011 – 9 A 247/09 MD –

Quelle: Pressemitteilung Oberverwaltungsgericht Sachsen-Anhalt

Zum Hintergrund des Streits um “Oberharz”.

MontagsMarken 09. KW

Die MontagsMarken sind bemerkenswerte Fundstücke, die an einem bestimmten Montag beim DPMA angemeldet wurden.
Zur MontagsMarke sind aber nur besondere Marken berufen, die lustig, skurril, prominent oder auch misslungen sind. Die Auswahl der Marken ist rein subjektiv.

Markenanmeldungen vom Montag, dem 28.02.2011. An diesem Tag wurden insgesamt 195 Markenanmeldungen beim Deutschen Patent- und Markenamt eingereicht.

302011004355

Nizzaklassen: 35, 42, 45

302011011970

Nizzaklassen: 09, 16, 38, 41

302011012206

Nizzaklassen: 03, 08, 18

302011012241

Nizzaklassen: 25, 30

Quelle: DPMA