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Umfrage: Die zehn besten #Jurablogs der Republik

Nestlé gewinnt zweite Runde im Markenstreit gegen Cadbury

DPMA: Hinweis auf die Bekanntmachung der Klasseneinteilung

Verwendung fremder Marken als AdWords

(Markenrecht) BPatG vom 14.11.2012: “Orvieto” ist nicht Herkunftshinweis für Möbel (§ 8 Abs.2 Nr. 2 MarkenG) (26 W (pat) 2/12)

(Markenrecht) BPatG vom 14.11.2012: “Samoa” eignet sich für Möbel als Herkunftshinweis = Schutzhindernis i.S. des § 8 Abs.2 Nr.2 MarkenG(26 W (pat) 1/12)

Apple mit Birnen verglichen?

Patentanmeldungen auf Rekordniveau: IBM ist Nr. 1

Fundstück zum Jahrestag


EU-Marke Registernummer: 10137966
Nizzaklassen: 16, 39, 41, 43

Beschreibung:
Besteht aus der dreidimensionalen Wiedergabe eines zylindrischen Schiffsschornsteins in den Farben Gelb und Blau, auf dem der Buchstabe “C” dargestellt ist.

Quelle: HABM

Damit das also klar ist, die gestrichelten Linien sind nicht die Wasserlinien – der Kahn vor Giglio liegt ja auch seit einem Jahr ganz anders auf Grund.